Widerrspruch – Nachweise zu Kosten nachträglich erbringen?

Hallo,

wenn Familie A ihre Steuererklärung abgibt und im darauf folgenden Fall der Bescheid ergeht nachzuzahlen weil diverse Sachen nicht anerkannt werden. Da keine Nachweise zu den Kosten eingereicht worden waren. Ist es möglich durch einen Widerspruch, die Nachweise zu erbringen?

Besten Dank

Xanun

Servus,

das gebotene Mittel ist hier der Einspruch. Zur Einspruchsfrist vgl. § 355 Abs 1 AO.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo, besten Dank. War mir nicht sicher ob im fiktiven Fall ein Widerspruch zulässig ist.

Gruß

Falsa demonstratio
Servus,

der außergerichtliche Rechtsbehelf beim Besteuerungsverfahren ist nicht der Widerspruch, sondern der Einspruch.

Ein Einspruch wird zwar durch die falsche Bezeichnung als „Widerspruch“ nicht unwirksam; wenn ein Einspruch aber im Do-it-Yourself-Verfahren verfasst und unglücklich formuliert ist, so dass ggf. nur an dem Wörtlein „Einspruch“ zu erkennen wäre, dass es sich um einen solchen handelt, kann es schon recht unglücklich sein, ihn als „Widerspruch“ zu bezeichnen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder