Hallo,
Mister X kauft sich was übers Internet möchte dies per widerruf zurückgeben. Muss er oder der Verkäufer hier die Versandkosten tragen im falle der Wert übersteigt batürlich die 100 Eur.
Danke im voraus
Hallo,
Mister X kauft sich was übers Internet möchte dies per widerruf zurückgeben. Muss er oder der Verkäufer hier die Versandkosten tragen im falle der Wert übersteigt batürlich die 100 Eur.
Danke im voraus
Hallo,
ich unterstelle mal, dass es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und ein Rücktrittsrecht besteht. Trifft dies nicht zu, ist die Lage anderes, als im folgenden geschildert.
Mister X zahlt die Versandkosten für den Hinweg. Der Weg zurück muss vom Verkäufer getragen werden.
Wie du auf „die 100 Euro“ kommst weiß ich nicht. Beträgt der Warenwert weniger als 40 Euro, kann der Verkäufer dem Käufer die Rücksendekosten einzelvertraglich oder mittels AGB „aufbrummen“.
Gruß
S.J.
Mister X kauft sich was übers Internet möchte dies per
widerruf zurückgeben. Muss er oder der Verkäufer hier die
Versandkosten tragen im falle der Wert übersteigt batürlich
die 100 Eur.
Danke im voraus
Hallo!
Grundsatzfrage: Um was für ein Gut handelt es sich?
Verderbliches, Medikamente (Sonderreglungen), Maßanfertigung bzw. Sonderanfertigung auf Kundenwunsch (z.B. mit Logo bestickt) oder sonstiges?
Hat Mister X die Ware angenommen und evtl. ausgepackt?
Bei Widerruf kann Mister X z.B. die Annahme verweigern (damit ist bereits der Widerruf ausgesprochen).
Voraussetzung hierfür ist, das das Paket mit der Ware ungeöffnet bleibt.
Sobald das Paket geöffnet wird, ist ein Widerruf nicht mehr die eigentliche Rechtsgrundlage.
Annahmeverweigerungen gehen immer zu Lasten des Versenders/Verkäufers.
Mister X hat gesetzesmäßig das Recht, die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 10 - 14 Tagen zurück zuschicken (wir gehen hier von Versandhandel aus).
Wer die Versandkosten übernehmen muss ist im allgemeinen in den AGB’s des Verkäufers geregelt.
Gruß
Um eine genauere möglichkeit darzustellen.
Mister X hatt z.b. einen Sat-Reciever für 100 Eur übers Internet gekauft, nach erhalt hatt er diesen ausgepackt und ausprobiert. Dieser hatt ihm nicht gefallen und möchte ihn zurückgeben. In solch eine Beispiel wäre doch das widerrufen wirksam oder ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Um eine genauere möglichkeit darzustellen.
Mister X hatt z.b. einen Sat-Reciever für 100 Eur übers
Internet gekauft, nach erhalt hatt er diesen ausgepackt und
ausprobiert. Dieser hatt ihm nicht gefallen und möchte ihn
zurückgeben. In solch eine Beispiel wäre doch das widerrufen
wirksam oder ?
Hallo,
so einfach lässt sich das nicht beantworten. Es wäre zu klären, ob:
Beides mit Ja beantwortet: Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf
Weiter ist zu klären, ob es sich um ein Fernabsatzgeschäft im Sinne des § 312b handelt.
Antwort Ja? Weiter gehts…
Wurde der Kunde korrekt über die Widerrufsfristen belehrt? Siehe hierzu BGB § 312c.
Auch Ja?
Wurde der SAT Receiver nach Kundenspezifikation angefertigt?
Wohl eher nicht, oder?
Wenn Nein: Wurde die Willenserklärung (vereinfacht Kaufvertrag) nach BGB § 355 fristgerecht und belegbar widerrufen?
Ja? Das ist doch gut.
Hat der Verkäufer eventuell nach BGB § 356 ein Rückgaberecht eingeräumt? Dann bitte entsprechendes nachlesen.
Grundsätzlich dürfte einer „Rückgabe“ dann nichts im Wege stehen. BGB § 357 regelt die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe, insbesondere ggf. zu leistender Wertersatz für eine entstandene Verschlechterung der Sache.
Das war jetzt die rechtliche Grundlage. Nun die Kurzform:
Du=Verbraucher, Verkäufer=Unternehmer, Rückgabe idR. binnen 14 Tage nach Erhalt und korrekter Belehrung möglich. Rücksendekosten trägt der Verkäufer. Ganz genua lässt sich das Beurteilen, wenn der fiktive Fall detaillierter beschrieben wird.
Gruß
S.J.
Ausführungen entsprechen wohl deinem Bauchgefühl
Hallo,
deine Ausführungen entsprechen wohl eher deinem Bauchgefühl…
Der geltenden Rechtslage entsprechen sie weniger bis gar nicht.
Gruß
S.J.
Hat Mister X die Ware angenommen und evtl. ausgepackt?
Bei Widerruf kann Mister X z.B. die Annahme verweigern (damit
ist bereits der Widerruf ausgesprochen).
Voraussetzung hierfür ist, das das Paket mit der Ware
ungeöffnet bleibt.
Sobald das Paket geöffnet wird, ist ein Widerruf nicht mehr
die eigentliche Rechtsgrundlage.
Annahmeverweigerungen gehen immer zu Lasten des
Versenders/Verkäufers.Mister X hat gesetzesmäßig das Recht, die Ware ohne Angabe von
Gründen innerhalb von 10 - 14 Tagen zurück zuschicken (wir
gehen hier von Versandhandel aus).
Wer die Versandkosten übernehmen muss ist im allgemeinen in
den AGB’s des Verkäufers geregelt.