Es ist am 10.10.2011 für ein Immobilienverkauf mit einem Makler ein „Vertriebs-Allein-Auftrag“ für ein halbes Jahr geschlossen worden. Kann dieser Auftrag binnen einer Frist widerrufen werden oder welche Möglichkeiten bestehen, diesem Auftrag zu stornieren ?
DP in Immobilien
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Eine Hausfrau-Juristin meint:
Der Vertrag zum Immobilienverkauf durch einen bestimmten Makler war demnach kein Haustürgeschäft (ein Makler klingelt…) und kein Online-Abschluss (bitte hier klicken, wenn ich Wohnung verkaufen soll).
Es gibt einen schriftlichen Vertag. (Ich Wohnung, Du verkaufe)
Die Hausfrau an sich würde jetzt dazu raten, im Vertrag nachzulesen, was unter den Kündigungsbedingungen steht und was unter den besonderen.
Der Verkäufer selbst möchte den Aufrag ungeschehen machen? (Ey, war nicht ernst gemeint)
Wenn das Lesen des Vertrages nicht schlau macht, könnte man
a) davon ausgehen, es gibt keine Möglichkeit, da raus zu kommen, oder man kann
b) einen auf Immos spezialisieren Anwalt dazu befragen.
Im wahscheinlichsten Fall kosten a) und b) ein paar Euronen. Sagt die Hausfrau.