Widerruf bei Abzockseite gültig?

Hallo,

mal folgenden Fall angenommen:
Jemand möchte in die USA reisen und sich ESTA registrieren lassen. Bei google findet er ganz oben eine Seite, füllt das ESTA-Formular aus, gibt seine Kreditkartendaten an, es wird ein Preis von 55 EUR angezeigt, er bestätigt und er hat einen Vertrag geschlossen.

Auf der Homepage ganz unten steht nämlich im Kleingedruckten, dass es sich nicht um die offizielle ESTA Seite (die hätte 14 EUR verlangt) sondern um einen Dienstleister handelt. Er hat also einen Dienstleistungsvertrag geschlossen.

Sofort will er den Anbieter kontaktieren, doch der hat kein Impressum auf der HP, Kontakt kann nur per Online-Formular erfolgen. Er schreibt, dass er sich gerade vor 2 Minuten vertan hat und er den Vertrag (wegen Irrtums) widerruft.

1 Minute später erhält er eine Mail „Zahlungseingang (wegen des Dienstleistungsvertrages) erwartet“. Er ruft seine Kreditkartenbank an und will die Zahlung sperren lassen. Die sagt, der Anbieter sei zwar bekannt, jedoch nicht als betrügerisch. Wenn er den Betrag abrufe, müsse gezahlt werden.

Frage: Hat der Abgezockte ein Recht, den vor 2 Minuten per Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen? Der Anbieter sitzt intelligenter Weise in Frankreich.

Hi,

ich sehe hier keine „Abzocke“. Ich sehe vielmehr jemanden der ein Häkchen bei „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“ gemacht hat und dann auf „Bestellen“ geklickt hat ohne sie wirklich durchzulesen.

Wenn man im Adlon zu Abend isst ohne in die Karte zu gucken und dann 356 EUR bezahlen soll kann man sich ja auch nicht beschweren, oder?

Gruss
K

Hallo

Auf der Homepage ganz unten steht nämlich im Kleingedruckten,
dass es sich nicht um die offizielle ESTA Seite (die hätte 14
EUR verlangt) sondern um einen Dienstleister handelt. Er hat
also einen Dienstleistungsvertrag geschlossen.

Unter welcher URL wäre denn so ein Dienstleister zu finden? Ich bezweifle das die AGBs, Gestaltung der Webseite etc. korrekt sind. Wie sieht es zB mit der Widerrufsbelehrung aus?

Sofort will er den Anbieter kontaktieren, doch der hat kein
Impressum auf der HP, Kontakt kann nur per Online-Formular
erfolgen. Er schreibt, dass er sich gerade vor 2 Minuten
vertan hat und er den Vertrag (wegen Irrtums) widerruft.

Erstmal nicht wegen Irrtum, sondern einfach nur widerrufen.

1 Minute später erhält er eine Mail „Zahlungseingang (wegen
des Dienstleistungsvertrages) erwartet“. Er ruft seine
Kreditkartenbank an und will die Zahlung sperren lassen. Die
sagt, der Anbieter sei zwar bekannt, jedoch nicht als
betrügerisch. Wenn er den Betrag abrufe, müsse gezahlt werden.

Was wäre das denn für eine Kreditkartengesellschaft? Und wenn sie zahlen, dann eben einen Disput melden und zurückfordern.

Frage: Hat der Abgezockte ein Recht, den vor 2 Minuten per
Internet geschlossenen Vertrag zu widerrufen? Der Anbieter
sitzt intelligenter Weise in Frankreich.

Das kommt im Detail darauf an. Abzocke ist sogut wie nie echter Betrug, da wird man nicht viel machen können, aber es gibt andere Gründe warum man einen Dienstleistungsvertrag widerrufen oder für nichtig erklären könnte. Und auch für einen französischen Anbieter gilt das BGB, wenn er seine Dienstleistung in Deutschland anbietet (wobei es da noch auf einige Details ankommt). Ausserdem gibt es auch in Frankreich ein entsprechendes Widerrufsrecht.

Grüße,
.L

Einfach gesagt. Ja Widerruf ist wirksam! Zweitens Geld über Kreditinstitut zurückbeordern. Sollte die Firma daraufhin Zahlung verlangen kann auf den Widerruf verwiesen werden.

MfG

robobob.

Etwas mehr im Detail:
Sowas könnte man finden unter esta-registration mit dem entsprechenden Landeskürzel dahinter. Natürlich gibt es auch verschiedene andere Anbieter.

Zunächst ist auf der Seite auf den ersten Blick nicht ersichtlich, dass es sich um eine nicht-US-Seite handelt. Nur wenn man das Kleingedruckte genau durchliest, kommt man dahinter.

Meiner Kenntnis nach muss aber hier der Hinweis ausreichend groß abgebildet sein. Wenn man alles ausgefüllt hat (man kann übrigens auch den größten Blödsinn hinschreiben, alles wird akzeptiert), kommen die üblichen Geschäftsbedingungen in einem ganz schmalen Kästchen. Wenn man sich die durchliest, findet man einen Passus in dem es heißt, daß ein Widerruf deshalb nicht möglich sei, weil die Daten sofort an die US-Behörden weitergeleitet würden.

Meines Erachtens ist ein genereller Ausschluss eines Widerrufes nicht erlaubt. Weiterhin heißt es, der Widerruf sei deshalb nicht möglich, weil der Dienstleister seine Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist erbracht hat.

Weiterhin findet man einen Hinweis, dass die ESTA-Zulassung innerhalb von 4 Stunden zugeschickt würde.

Wenn jetzt jemand alles inkl. seiner Kreditkartennummer ausfüllt und dann sieht, das das 55 Euro statt 14 kostet und vor Schreck die OK Taste drückt, sollte es ihm doch innerhalb von 2 Minuten möglich sein, den Vertrag zu widerrufen. Auch wenn der Anbieter Franzose ist.

Von teuren Restaurants war hier übrigens keine Rede.

Wie seht Ihr das?

Meines Erachtens ist ein genereller Ausschluss eines
Widerrufes nicht erlaubt.

Offen gesagt konnte ich dazu in den einschlägigen Kommentaren nichts finden.
Es handelt sich wahrscheinlich um ein sehr spezielles Unternehmen/Art des Unternehmens.
In § 312b und § 312d BGB sind diejenigen Modalitäten aufgeführt in denen ein Widerruf ausgeschlossen ist bzw. auf welche Modalitäten die Vorschriften über Fernabsatzverträge keine Anwendung findet.

Allerdings der erste Eindruck wie bereits geschrieben sagt mir, dass ein Widerruf hier wirksam ist.

MfG
robobob.

Meines Erachtens ist ein genereller Ausschluss eines
Widerrufes nicht erlaubt.

Offen gesagt konnte ich dazu in den einschlägigen Kommentaren
nichts finden.
Es handelt sich wahrscheinlich um ein sehr spezielles
Unternehmen/Art des Unternehmens.
In § 312b und § 312d BGB sind diejenigen Modalitäten
aufgeführt in denen ein Widerruf ausgeschlossen ist bzw. auf
welche Modalitäten die Vorschriften über Fernabsatzverträge
keine Anwendung findet.

Danke! in § 312d (3) BGB finde ich: (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Allerdings der erste Eindruck wie bereits geschrieben sagt
mir, dass ein Widerruf hier wirksam ist.

Der Dienstleister könnte sich hier aber darauf berufen, dass der Verbraucher zugestimmt hat, dass der Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechtes ja bereits vollständig erfüllt gewesen sei.

Weiterhin erhebt sich die Frage: Wenn der Vertrag auf einer in Deutschland registrierten DE Domain zwischen einem Deutschen und einem Franzosen geschlossen wird, gilt dann deutsches oder französisches Recht?

Danke! in § 312d (3) BGB finde ich: (3) Das Widerrufsrecht
erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag
von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers
vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein
Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Der Dienstleister könnte sich hier aber darauf berufen, dass
der Verbraucher zugestimmt hat, dass der Vertrag vor Ausübung
des Widerrufsrechtes ja bereits vollständig erfüllt gewesen
sei.

Weiterhin erhebt sich die Frage: Wenn der Vertrag auf einer in
Deutschland registrierten DE Domain zwischen einem Deutschen
und einem Franzosen geschlossen wird, gilt dann deutsches oder
französisches Recht?

Könnten Sie Ihre Ausführungen zu dem ersten etwas genauer beschreiben!

Zum zweiten, das habe ich lediglich dunkel in Erinnerung!
Art. 6 Abs. I lit. b 1. und 2. Alt. i.V.m. Abs. II ROM-I-VO könnte einschlägig sein. Demnach wahrscheinlich das Recht in dem der Verbraucher wohnt.

MfG
robobob.

Der Dienstleister könnte sich hier aber darauf berufen, dass
der Verbraucher zugestimmt hat, dass der Vertrag vor Ausübung
des Widerrufsrechtes ja bereits vollständig erfüllt gewesen
sei.

Könnten Sie Ihre Ausführungen zu dem ersten etwas genauer
beschreiben!

Im Gesetzestext steht, dass der Widerruf unmöglich ist, wenn der Verbraucher zugestimmt hat, dass der Vertrag vor Ausübung des Widerrufsrechts vollständig erfüllt ist.

Also: In der Sekunde, in der der Verbraucher den OK Knopf drückt, hat der Dienstleister den Vertrag schon zu 100% erfüllt. Daher ist ein Widerruf unmöglich. So verstehe ich es jedenfalls.

Es muss allerdings ausdrücklich geschehen. Ob „AGB- Häkchen“ ausreichen ist äußerst umstritten!

Um was genau für eine Leistung handelt es sich? Könne Sie die Leistung und deren Ablauf/ „Produktionsablauf“ schildern?

Danke.

MfG
robobob.

Hallo und danke!

Es handelt sich um den Service, ein Antragsformular auszufüllen und an die US Behörde zu senden. Dieses Formular kann man auch selber auf der Internetseite der US-Behörde ausfüllen und per Kreditkarte bezahlen. Dort kostet die Leistung aber 14 Euro und nicht 55 Euro.

Die US eigene Seite bietet:

  • Formular erhältlich in unterschiedlichen Sprachen
  • alle FAQs (häufig gestellte Fragen) für Sie zum nachlesen
  • Prüfung und Kontrolle der angeforderten Daten
  • Überprüfung der eingegeben Daten auf Plausibilität
  • Archivierung Ihrer ESTA-Reisegenehmigung für eine Dauer von zwei Jahren
  • Erneute Zusendung des Dokumentes im Verlustfall

Für den Aufpreis von 41 Euro erhält man laut deutscher Homepage des Dienstleisters zusätzlich zur US-Seite folgendes:

  • Hilfeleistung und Unterstützung bei der Antragstellung
  • Online-Beratung im Live-Chat Montag bis Freitag von 10 bis 20 Uhr
  • Kundenservice per Email 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche
  • auf Anfrage Übersendung Ihrer ESTA-Genehmigung per Post
  • Korrektur der falsch eingegebenen Daten
  • Anzeige von Status und Fortschritt Ihrer Anfrage
  • Übersendung Ihrer ESTA-Genehmigung per Email als PDF-Datei
  • vereinfachtes benutzerfreundliches System
  • volle Rückerstattung der Kosten im Falle einer Verweigerung der Einreise

De facto wurden die Zusatzleistungen nicht in Anspruch genommen. Man kann in dem Formular auch Fantasienamen und Nummern eingeben oder unsinnigen Text, es wird alles akzeptiert.

Nach der Eingabe der Daten und der Angabe der Kreditkartendaten werden die Daten wohl automatisch an die US-Behörde übermittelt, dabei können sie wohl kaum vom Diensteanbieter noch überprüft werden.
Allerdings zahlt ja der Verbraucher 55 Euro, der Dienstleister an die US-Regierung nur 14 Euro. Es muss also zumindest ein Buchungsvorgang getätigt werden.

Der Anbieter sagt nun, dass aus den Gründen des Automatismus ein Widerruf unmöglich sei, da ja mit dem Klick auf den OK Button die Dienstleistung in Millisekunden ausgeführt werde. Dabei bietet er aber die o.g. Zusatzleistungen für den Aufpreis von 41 Euro an. Die Bewilligung durch die US-Behörde soll dann binnen 4 Stunden über den Dienstleister beim Verbraucher landen.

In diesen (angenommenen) Fall traf die Bewilligung trotz Widerrufs dann auch nach 1,5 Stunden ein.

Zum Ablauf:
Der Verbraucher hat in diesem Fall die Kreditkartendaten eingegeben, gesehen, dass es 55 USD kosten soll, auf ok geklickt, das Fenster ging wieder zu und auf der Hauptseite hat er dann im Kleingedruckten gelesen, dass dies nicht die offizielle US-Seite ist. Er hat dann unverzüglich binnen Sekunden das eMailformular auf der Internetseite des Anbieters ausgefüllt (eine emailadresse war nicht angegeben und auch kein direkt sichtbares Impressum) und dort schriftlich den Auftrag widerrufen. Eine Kopie oder Bestätigung dieser Mail hat er wohlweislich nicht erhalten.

Wenige Minuten später erhielt er eine eMail vom Anbieter, in der der Erhalt der Bestellung bestätigt wird und dass sofort nach Eingang der Bezahlung der Antrag an die US Behörde weitergeleitet wird.

Dann hat er unverzüglich auf diese Mail nochmal geantwortet, dass er die Dienstleistung widerrufe. Er hat sofort bei seiner Kreditkartenbank angerufen, um die Zahlung zu stoppen. Doch die teilte ihm mit, der Dienstleister sei nicht als Betrüger bekannt und habe daher das Recht abzubuchen. Nach der Abbuchung könne der Verbraucher ja bei der Bank einen Antrag stellen, dass die Summe zurückgebucht werde. Dieser werde dann nach Einreichung aller Unterlagen von der Bank auf Rechtmäßigkeit geprüft.

1,5 Stunden nach der Bestellung erhält der Verbraucher die ESTA Registrierung vom Dienstleister.

2 Stunden nach Bestellung und Widerruf mailt der Dienstleister, dass ein Widerruf der Bestellung gemäß akzeptierter AGB nicht möglich sei. Jetzt habe er ja auch schon geleistet.

Nun sei weiterhin angenommen, dass der Dienstleister den Betrag auch schon vom Kreditkartenkonto abgebucht habe.

Frage: Hat jetzt der Dienstleister Anspruch auf die Vergütung?