Folgende Situation:
Verkäufer A bietet auf seiner Website ein Produkt an, das er ebenfalls mit gleicher Beschreibung bei ebay verkauft, allerdings günstiger. Kunde B kauft das Produkt bei ebay, ist aber mit der Qualität unzufrieden. Da er handwerklich geschickt ist, modifiziert er das Produkt so, das es zu seiner Zufriedenheit funktioniert.
Anschliessend findet er jedoch heraus, das A bei ebay ein minderwertiges Produkt anbietet und auch die Bildbeschriebung nicht mit dem tatsächlich geliefertem übereinstimmt (das Bild stammt vom hochwertigen). Hat B jetzt noch Möglichkeiten des Wiederrufs oder rechtlicher Schritte?
Danke und Gruß