Widerruf bei 'bearbeiteter' Ware

Folgende Situation:

Verkäufer A bietet auf seiner Website ein Produkt an, das er ebenfalls mit gleicher Beschreibung bei ebay verkauft, allerdings günstiger. Kunde B kauft das Produkt bei ebay, ist aber mit der Qualität unzufrieden. Da er handwerklich geschickt ist, modifiziert er das Produkt so, das es zu seiner Zufriedenheit funktioniert.

Anschliessend findet er jedoch heraus, das A bei ebay ein minderwertiges Produkt anbietet und auch die Bildbeschriebung nicht mit dem tatsächlich geliefertem übereinstimmt (das Bild stammt vom hochwertigen). Hat B jetzt noch Möglichkeiten des Wiederrufs oder rechtlicher Schritte?

Danke und Gruß

Anschliessend findet er jedoch heraus, das A bei ebay ein
minderwertiges Produkt anbietet und auch die Bildbeschriebung
nicht mit dem tatsächlich geliefertem übereinstimmt (das Bild
stammt vom hochwertigen). Hat B jetzt noch Möglichkeiten des
Wiederrufs oder rechtlicher Schritte?

ein widerruf erlischt grds. nicht dadurch, dass der erwerber die sache in gebrauch nimmt, modifiziert oder zerstört (natürl. gibt es ausnahmen).

möglicherweise muss er im wege der rückabwicklung wertersatz leisten , hingewiesen sei auf § 346 III bgb.