Widerruf bei Handy-Vertrag? Fristbeginn?

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Widerrufsrecht.

Ich habe Ende Oktober einen Handy-Vertrag bei smartmobil abgeschlossen. Dieser wurde mir von einem Bekannten empfohlen, der gemeint hatte, dass es sich hierbei um einen Vertrag im D2-vodafone Netz handelt. Er selbst war zu diesem Zeitpunkt bereits Kunde bei smartmobil und hatte somit Erfahrung mit smartmobil und dem dazugehörigen D2-vodafone Netz und hat ich geworben. Als ich dann auf der Homepage nachgeschaut habe konnte ich auch den Vermerk: „in bester D-Netz Qualität“ finden.

Auf Grund der Empfehlung und der Annahme, dass es sich um einen Vertrag im D2-vodafone-Netz handelt habe ich diesen Ende Oktober online abgeschlossen.
Der Vertragsbeginn des smartmobil-Vertrages ist allerdings auf 01.12.2012 datiert, da ich hier erst aus meinem alten Vertrag, bei meinem bisherigen Anbieter, herausgekommen bin.
(Im Zuge des neuen Vertrages habe ich auch den Auftrag erteilt meine Handy-Nummer portieren zu lassen)

Nun ist die SIM-Karte eingetroffen und diese enthielt keinen Vermerk auf das D2-vodafone-Netz (Wie mir das mein Bekannten mitgeteilt hatte).
Daher habe ich direkt bei smartmobil angefragt, welche mir zu meinem Entsetzen mitgeteilt haben, dass ich einen Vertrag im o2-Netz abgeschlossen hätte.
Ich habe aber im Vorfeld bzw. auch bei Vertragsbestellung NIE einen Hinweis auf das o2-Netz erhalten.

Nun stellt sich für mich die Frage wie ich aus diesem Vertrag wieder rauskomme?
Ich habe mir überlegt ob es über das Widerrufsrecht funktionieren könnte? Ich habe die Bestelleung zwar schon Ende Oktober getätigt – allerdings ist der Beginn des Handy-Vertrages ja erst 01.12.2012.
Beginnt die Widerrufsfrist dann mit dem 01.12.2012 (also dem offiziellen Vertragsbeginn)? Oder mit der Bestellung (Ende Oktober) ? Oder mit der Lieferung der SIM-Karte?

Ich bin natürlich auch für Antworten bzgl. einer alternativen Lösung zur Rückabwicklung des Vertrags sehr dankbar !

Hallo,

zum einen bist Du im falschen Brett - das Rechtsbrett ist weiter oben oder so!

Ich habe Ende Oktober einen Handy-Vertrag bei smartmobil
abgeschlossen. Dieser wurde mir von einem Bekannten empfohlen,
der gemeint hatte, dass es sich hierbei um einen Vertrag im
D2-vodafone Netz handelt. Er selbst war zu diesem Zeitpunkt
bereits Kunde bei smartmobil und hatte somit Erfahrung mit
smartmobil und dem dazugehörigen D2-vodafone Netz und hat ich
geworben. Als ich dann auf der Homepage nachgeschaut habe
konnte ich auch den Vermerk: „in bester D-Netz Qualität“
finden.

Wann GENAU ist der Vertrag abgeschlossen (Unterschriftsdatum)? Was GENAU steht im Vertrag?! DAS ist bindend.

Auf Grund der Empfehlung und der Annahme, dass es sich um
einen Vertrag im D2-vodafone-Netz handelt habe ich diesen Ende
Oktober online abgeschlossen.

Was hast Du schriftlich? Du wirst ja in irgendeiner Art was unterschrieben haben, oder?!

Der Vertragsbeginn des smartmobil-Vertrages ist allerdings auf
01.12.2012 datiert, da ich hier erst aus meinem alten Vertrag,
bei meinem bisherigen Anbieter, herausgekommen bin.
(Im Zuge des neuen Vertrages habe ich auch den Auftrag erteilt
meine Handy-Nummer portieren zu lassen)

Nun ist die SIM-Karte eingetroffen und diese enthielt keinen
Vermerk auf das D2-vodafone-Netz (Wie mir das mein Bekannten
mitgeteilt hatte).
Daher habe ich direkt bei smartmobil angefragt, welche mir zu
meinem Entsetzen mitgeteilt haben, dass ich einen Vertrag im
o2-Netz abgeschlossen hätte.

Schriftlich? Was steht drin?

Nun stellt sich für mich die Frage wie ich aus diesem Vertrag
wieder rauskomme?

IMHO garnicht. Warum auch! DU hast die Vertragsbedingungen ja gelesen. Wenn nicht ist das nicht deren Problem. Solange Dir der Zwischenhändler eine SIM Karte samt Zugang zur verfügung stellt ist deren Vertragsbestandteil erfüllt nehme ich an - genaues steht eben im Vertrag … den wir nicht kennen.

Ich habe mir überlegt ob es über das Widerrufsrecht
funktionieren könnte? Ich habe die Bestelleung zwar schon Ende
Oktober getätigt – allerdings ist der Beginn des
Handy-Vertrages ja erst 01.12.2012.

Vertragsbeginn ist IMHO nebensächlich. Alles weitere ist dann eher was fürs Rechtsbrett oder einen Anwalt.

Gruß
h.

Hallo liebe Community,

ich habe eine Frage zum Thema Widerrufsrecht.

Bitte formuliere das abstrakt unter strikter Beachtung der FAQ:1129 im Rechtsbrett neu.

Eine erste Information:
Ein Widerrufsrecht besteht beim Fernabsatz von Telekommunikationsdiensten 14 Tage nach Vertragsabschluss, also nicht „nach Lieferung der Waren“.

Der Hinweis „D-Netz Qualität“ findet sich immer noch auf deren Seite.
Das O2 keine D-Netz Qualität liefert, wirst du kaum beweisen können, da es keine Definition dafür gibt.
Es könnte allenfalls eine Klatsche nach dem „Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“ geben, von der DU aber wohl nichts hättest.