Guten Morgen, liebe Experten,
mir ist in einer Widerrufsbelehrung des Pay-TV-Senders Premiere folgender Passus aufgefallen, der mir nebulös erscheint:
„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Premiere mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“
Ansonsten ist in dieser Erklärung ziemlich eindeutig und auch verständlich dargestellt, dass man innerhalb eines Monats nach erfolgter „Vertragserklärung“ widerrufen kann.
Nun ist es aber bei diesem Sender üblich, dass jemand telefonisch ein solches Abonnement bestellt und dieses dann auch sehr rasch freigeschaltet wird. Niemand schließt einen Vertrag und wartet einen Monat mit der Freischaltung.
Meine Frage lautet: Ist die Freischaltung bereits die „Ausführung der Dienstleistung“ durch Premiere, durch welche das Widerrufsrecht erlischt? Oder hat die Freischaltung nichts damit zu tun und ist sie irrelevant im Hinblick auf die Widerrufsfrist? (Dann fragt sich zwar, welche „Dienstleistung“ sonst gemeint sein könnte, aber das wäre ein anderes Thema.)
Vielen Dank im Voraus!
m.