Widerruf bei Premiere

Guten Morgen, liebe Experten,

mir ist in einer Widerrufsbelehrung des Pay-TV-Senders Premiere folgender Passus aufgefallen, der mir nebulös erscheint:

„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Premiere mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“

Ansonsten ist in dieser Erklärung ziemlich eindeutig und auch verständlich dargestellt, dass man innerhalb eines Monats nach erfolgter „Vertragserklärung“ widerrufen kann.

Nun ist es aber bei diesem Sender üblich, dass jemand telefonisch ein solches Abonnement bestellt und dieses dann auch sehr rasch freigeschaltet wird. Niemand schließt einen Vertrag und wartet einen Monat mit der Freischaltung.

Meine Frage lautet: Ist die Freischaltung bereits die „Ausführung der Dienstleistung“ durch Premiere, durch welche das Widerrufsrecht erlischt? Oder hat die Freischaltung nichts damit zu tun und ist sie irrelevant im Hinblick auf die Widerrufsfrist? (Dann fragt sich zwar, welche „Dienstleistung“ sonst gemeint sein könnte, aber das wäre ein anderes Thema.)

Vielen Dank im Voraus!
m.

Hallo!

mir ist in einer Widerrufsbelehrung des Pay-TV-Senders
Premiere folgender Passus aufgefallen, der mir nebulös
erscheint:

Nebulös, hm? Dann schau mal in § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB!

Meine Frage lautet: Ist die Freischaltung bereits die
„Ausführung der Dienstleistung“ durch Premiere, durch welche
das Widerrufsrecht erlischt?

Ich schätze mal, mehr muss premiere nicht tun, damit man das teure Zeug sehen kann. Also ein klares Ja.

Hallo,

Nebulös, hm? Dann schau mal in § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB!

Nun ja, da steht es praktisch wörtlich gleich, allerdings ist es klar, dass in einem Gesetzestext abstrakt formuliert wird, während mir im Falle der Premiere-Widerrufsbelehrung „nebulös“ erschien, was denn die Dienstleistung sei, ob es sich dabei einfach nur um die Freischaltung handele. Das hätten sie dann ja auch so konkret hineinschreiben können.

. Also ein klares Ja.

Vielen Dank…

… und ebenso viele Grüße!
m.