Mieter hat eine nebenkostenabrechnung erhalten. 788€ sollen nachgezahlt werden.
mieter ist in widerruf gegangen. dieser wurde ohne konkrete Begründungen abgelehnt. und nachzahlung wird trotzdem am vorher genannten termin abgebucht.
Soll Mieter noch einen widerspruch verfassen zur endgültigen Lösung?
Was soll mieter tun?
kann die nachzahlung einfach abgebucht werden, solange mieter nicht damit einverstanden ist? sollte sowas in einen widerspruch hinein?
das kommt ganz darauf an, wie sicher sich der Mieter ist. Weiß er genau, dass er im Recht ist, dann kann er eine Einzugsermächtigung widerrufen, eventuelle Abbuchungen stornieren und nur den unstrittigen Teil zahlen.
Aber das führt meist früher oder später zu einem geirchtlichen Mahnbescheid und eventuell zur Klage. Also sollte der Mieter wirklich wissen, ob er im Recht ist.
Einsicht in die Unterlagen wäre da ein erster Schritt.
kann der mieter denn noch einmal in widerruf gehen, wenn details ungeklärt sind? sodass die abbuchung bis zur klärung aufgeschoben wird?
oder müsste das schon über’s gericht geschehen?
mieter hat gelesen, dass bei zweitem widerspruch 12 monate keine abbuchung erfolgen darf. bis zur endgültigen klärung. was ist da dran?
hohe Nachzahlungen können durchaus entstehen, da es keine Verpflichtung gibt die Vorauszahlungen an die zu erwartenden Kosten anzupassen.
Um hier näheres auszuführen wären ein paar weitere Angaben von Vorteil.
Zum Beispiel:
Um welche Nebenkostenabrechnung handelt es sich (warme Betriebskostenabrechnung? kalte (allgemeine Betriebskostenabrechnung?)?
Mit welcher Begründung wurde der Nebenkostenabrechnung widersprochen?
Wurde überhaupt mit einer Begründung widersprochen oder vermutet der Mieter aufgrund der hohen Nachzahlung die Nebenkostenabrechnung sei falsch.
Einige Dinge kann der Mieter schon mal vorab prüfen:
sind Kosten aufgeführt welche nicht im Mietvertrag vereinbart wurden?
wenn nein:
sind diese Kostenarten in der Betriebskostenverordnung aufgeführt? http://bundesrecht.juris.de/betrkv/__2.html
sind die vereinbarten Verteilerschlüssel angewendet worden?
umfasst die Abrechnung einen Zeitraum von 12 Monaten?
mieter hat gelesen, dass bei zweitem widerspruch 12 monate
keine abbuchung erfolgen darf. bis zur endgültigen klärung.
was ist da dran?
Nichts. Der Vermieter wird so lange abbuchen, wie er glaubt abbuchen zu dürfen. Der Mieter wird so lange stornieren lassen, wie er glaubt, die Abbuchung sei ungerechtfertigt.
Ein Widerspruch ist lediglich nur das. Der Vermieter muss darauf nicht einmal reagieren. Aber er muss seine Ansprüche einfordern, bevor sie verjähren. Und das wird er wohl tun.
Deshalb sollte der Mieter spätestens dann wissen, dass er im Recht ist.