Angenommen :Ich hätte am 10.07. die Bank informiert, keine
Lastschriften mehr einzulösen.
Man kann Lastschriften widersprechen. Aber vorab?
Angenommen : Am 11.07. hätte ich die Lastschrift beim
Stromversorger widerrufen.
Lastschrift widerrufen oder Einzugermächtigung widerrufen? Ist ein großer Unterschied.
Angenommen : Der Stromversorger hätte trotzdem abgebucht.
Die Bank : sagt sie hat mit dem Widerruf nichts zu tun ( auch
die Info sei wohl uninteressant )
Lastschriften kann man gegenüber der Bank widerrufen, bis zu 6 Wochen nach Abbuchung (SEPA) oder bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss. Dann wird eine einzelne Abbuchung zurückgebucht. Was aber bei laufenden und berechtigten Zahlungen unsinnig ist.
Was man aber kann: Eizugserm,ächtigung gegenüber dem Konzern widerrufen und zeitgleich auf Dauerauftrag oder Einzelüberweisung umstellen.
Angenommen : Der Ausgleich der laufenden Rechnung wurde
natürlich vorgenommen. Für die höhrere Jahresendabrechnung
eine Zahlung angeboten und wird monatlich durchgeführt.
HÄ? Ratenzahlung für die Jahresabrechnung, meinst du das?
Angenommen : Hierauf wurde vom Stromversorger nur Stellung
genommen, daß man einen Erbschein braucht, um die Verträge
wirklich umzuschreiben
ein Nachweis wurde dann von mir auch erbracht
Dann ist doch alles ok.
Angenommen : Sowohl die Bank als auch der Stromversorger
wollen Rücklastschriftgebühren anrechnen…
zu Recht, was den Stromkonzern betrifft. Welche Bank will die Kosten? die des Stromkonzerns oder deine? Rücklastschriftkosten werden nur demjenigen auferlegt, der die Lastschrift einreichte (hier Stromkonzern).
Sinnvoll wäre gewesen: Nach dem Tod die Zahlart auf Überweisung etc umzustellen. Auch bei leerstehender Whg die Höhe anpassen. Wird die Whg aufgelöst, hätte man zB. zum Kündigungstermin der Mietwhg. auch den Stromvertrag kündigen können.
Einfach Geld zurückbuchen, das dem Versorger zusteht, ohne einen Grund zu haben (zB.: Betrug, falscher Betrag) ist immer mit Kosten verbunden, die der Versorger sich zurückholt. Meist übrigens 5€ bis 12€ pro Vorgang, je nach Bank.