Widerruf der Schenkung?

Hallo,

solange die Schenkung keine 10 Jahre zurück liegt, kann diese angefochten werden, was ich an deiner Stelle versuchen würde.

Allerdings würde ich mir auch überlegen, dass Erbe auszuschlagen, wenn man schon Schulden in erheblicher Höhe vererbt bekommen würde.

Ich wünsche dir bei deiner weiteren Vorgehensweise viel Erfolg.

Yvonne

Hallo Lara50!

Es ist ja schon eine Schande, dass ich von der
Versicherung direkt erfahren musste, dass die LV
ausbezahlt wurde :frowning: Mein Anwalt hat noch nichts
unternommen.
Jetzt erst (nach 8 Monaten) wurde mein Rechtsschutz wegen einer Deckungszusage angeschrieben.

Nun bin ich mal gespannt, ob er was erreicht. Ich bin
so langsam echt am überlegen, ob ich nicht den Anwalt
wechsel… Ich fühle mich im Stich gelassen. Habe erst kürzlich ein Urteil des LG OLG Jena v. 21.10.2003 gelesen. Trifft exakt auf mich zu. Doch mein Anwalt meint nur, wir hätten keine Chance. Kanns echt nicht verstehen :frowning:( LG Melanie

Hallo Melanie,
konnte leider nicht eher antworten, habe teilweise lange Arbeitszeiten.
Sollte die Rechtsschutzversicherung zusagen, würde ich das komplette Programm durchziehen. Dass der Anwalt erst jetzt in die Pötte gekommen ist, finde ich allerdings unmöglich. Vielleicht hat er ja auch gar kein Interesse an diesem Fall. Dann bleibt nur ein Wechsel.
Weiterhin viel Glück.
Lara50

Hallo,
die Bezugsberechtigung hat nichts mit dem Erbe zu tun, sorry, laienhaft ausgedrückt ist es eine Schenkung, ja!
Es tut mir leid, aber da hat dein verstorbender Mann Mist gemacht und dir bleibt wohl nur die Ausschlagung des ERbes übrig, damit du die Schulden nicht alle erbst, vorher musst du aber prüfen, ob es vielleicht nicht gemeinsame Schulden sind, für die du auch haftest!

Hallo!
Danke für die Antwort. Eine Ausschlagung des Erbes kam nicht in Frage, da ich sonst die Eigentumswohnung und somit unser Zuhause verloren hätte.
Die Schenkung hat er jedoch zu Lebzeiten durch sein Testament widerrufen, oder nicht?..
Ausserdem ist die Frage, ob es überhaupt eine Schenkung war. Meine Schwiegermutter hat nichts schriftliches, nur Ihre Behauptung. Eine Schenkung bedarf jedoch der Schriftform… Da kann ja jeder behaupten, er hat irgendetwas verschenkt. Womöglich auch noch unser Auto? Oder die Wohnungeinrichtung? Sie muss es nur behaupten und bekommt es? Das kann nicht rechtens sein…

LG Melanie

Hallo,
die Bezugsberechtigung wird bei Abschluss der Versicherung agegeben und kann zu Lebzeiten schriftlich bei der Versicherung geändert werden.
Es zählt, wer be der Versicherung als Bezugsberechtigter steht und nicht wer behauptet Bezugsberechtigter zu sein!
Eine Bezugsberechtigung ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter der zu Lebzeiten geschlossen wird und der von einem Testament nicht berührt wird.

Hallo!
Nun hat der Streit endlich ein Ende gefunden :smile:

Der Richter hat entschieden, dass das Geld gedrittelt wird. Mein Sohn hat ein Sparbuch bekommen, ich konnte die Schulden bezahlen und das Drittel, welches meine Schwiegermutter bekam, diente ihr zur Begleichung der Bestattungskosten…

Das war eine faire Lösung und ich bin glücklich, dass dieser Vergleich ohne grossen Prozess Zustande kam :smile:

Danke für Eure Ratschläge und GLG Melanie

Hallo!
Nun hat der Streit endlich ein Ende gefunden :smile:

Der Richter hat entschieden, dass das Geld gedrittelt wird. Mein Sohn hat ein Sparbuch bekommen, ich konnte einen kleinen Teil von Schulden bezahlen und das Drittel, welches meine Schwiegermutter bekam, diente ihr zur Begleichung der Bestattungskosten… Mehr bekam sie nicht :smile:

Das war eine faire Lösung und ich bin glücklich, dass dieser Vergleich ohne grossen Prozess Zustande kam :smile:

Danke für die Ratschläge und GLG Melanie

Hallo Melanie,
schön wieder etwas von Dir zu hören. Es freut mich sehr für Dich, dass die Angelegenheit für Dich und Deinen Sohn einigermaßen positiv ausgegangen ist.
Vielleicht hört man mal wieder voneinander.
Viele Grüße und weiterhin alles Gute
Lara50