Widerruf der Verzichtserklärung/Umsatzbefreiung

Hallo an Alle!

Angenommen, ein Unternehmer hat 2004 sein Unternehmen gegründet und als Kleinunternehmer von Anfang an auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichtet.

Die Umsätze in 2005 bis 2007 lagen über 50.000,- Euro, seit letztem Jahr aber sind die Umsätze wieder unter 17.500,- (und werden es auch dieses Jahr sein), weil das Unternehmen nicht mehr in Vollzeit betrieben wird.

Da das Kerngeschäft auch nun hauptsächlich aus Dienstleistungen für Privatleute besteht, würde der Unternehmer gerne von der Umsatzsteuer befreit werden.

a) spielt es eine Rolle, dass der Umsatz zeitweise über der Bemessungsgrenze lag?

b) kann der Unternehmer den Verzicht ab 2009 widerrufen?

c) wie (in welcher Form) muß er diesen Widerruf erklären?

d) der Unternehmer hat für dieses Jahr - weil ihm die Idee des Verzichts erst jetzt gekommen ist - ein oder zwei Rechnungen an andere Unternehmer mit ausgewiesener MwSt geschrieben. Reicht es, diese Steuer in der Jahreserklärung unter „unberechtigt ausgewiesene Steuer“ anzugeben. Die Beträge sind nicht so hoch und tun nicht weh…

e) kann er die Rechnungen, die er mit ausgewiesener Mehrwertsteuer an Privatpersonen geschrieben hat (die nicht zum Abzug berechtigt sind), nachträglich einfach berichtigen?

Viele Fragen, ich weiß! Danke für Eure Geduld und Hilfe!

Herzliche Grüße, Véronique

Salut Véronique,

ein Unternehmer hat 2004 sein Unternehmen
gegründet und als Kleinunternehmer von Anfang an auf die
Kleinunternehmerbesteuerung gem. § 19 Abs 1 UStG verzichtet.

Die Option zur Regelbesteuerung bindet den Kleinunternehmer für mindestens fünf Kalenderjahre, also bis 2008.

seit
letztem Jahr aber sind die Umsätze wieder unter 17.500,-

Damit sind die Grenzen gem. § 19 Abs 1 UStG eingehalten, der Unternehmer ist Kleinunternehmer. Dieser Status muss nicht extra beantragt werden - diese Legende geistert im Internet herum, aber im Umsatzsteuergesetz steht nichts von einem besonderen Antrag. Wenn die Umsatzgrenzen eingehalten sind und die Bindungsfrist für die Option zur Regelbesteuerung abgelaufen ist, ist der Unternehmer Kleinunternehmer, ohne dass er dafür irgendetwas machen muss.

a) spielt es eine Rolle, dass der Umsatz zeitweise über der
Bemessungsgrenze lag?

Nein.

b) kann der Unternehmer den Verzicht ab 2009 widerrufen?

Der für 2004 erstmal ausgesprochene Verzicht hat den Unternehmer für fünf Jahre 2004-2008 gebunden, er wirkt nicht mehr für 2009. Er muss nicht widerrufen werden.

c) wie (in welcher Form) muß er diesen Widerruf erklären?

vgl. b): Ein Widerruf muss nicht erklärt werden. Es genügt, für 2009 eine USt-Erklärung mit den entsprechenden Eintragungen in Zeilen 24 und 25 abzugeben (falls diese Zeilen für 2009 dafür vorgesehen sein werden).

Reicht es, diese Steuer in der Jahreserklärung unter
„unberechtigt ausgewiesene Steuer“ anzugeben.

Ja.

e) kann er die Rechnungen, die er mit ausgewiesener
Mehrwertsteuer an Privatpersonen geschrieben hat (die nicht
zum Abzug berechtigt sind), nachträglich einfach berichtigen?

Ja.

Schöne Grüße

MM

Lieber Martin,

ganz herzlichen Dank!

Viele Grüße,
Véronique