Hallo,
jemand hat in einem Onlineshop etwas gekauft. Es handelt sich dabei um individuelle Karten, die mit den Daten des Kunden versehen werden. Der Kunde hat diese Daten nie eingeschickt, somit wurden die Karten noch nicht produziert. Nun möchte der Kunde nach 5 Monaten vom Kauf zurücktreten und sein Geld zurück haben. Das Widerrufsrecht liegt, wie üblich, bei 14 Tagen. Wie hat der Verkäufer nun vorzugehen? Muss er den Betrag wirklich durch Überweisung zurück erstatten oder ist der Käufer an den Kaufvertrag gebunden? Wäre es eine kulante Lösung für beide Seiten, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Gutschein über den Betrag anbieten würde?
Vielen Dank für Ihre Hilfe! 
Hallo,
jemand hat in einem Onlineshop etwas gekauft. Es handelt sich
dabei um individuelle Karten, die mit den Daten des Kunden
versehen werden. Der Kunde hat diese Daten nie eingeschickt,
somit wurden die Karten noch nicht produziert. Nun möchte der
Kunde nach 5 Monaten vom Kauf zurücktreten und sein Geld
zurück haben. Das Widerrufsrecht liegt, wie üblich, bei 14
Tagen.
Ich würde eher sagen, dass hier kein Widerrufsrecht besteht…
Gruß
S.J.
Hallo,
danke für die Antwort. Das Wiederufsrecht bezieht sich auf die Zeit, in der noch nicht mit der Fertigung begonnen wurd. Aber wie ist das, wenn in den AGB´s 14 Tage stehen und der Kunde nach 5 Monaten vom Kauf zurücktreten will. Wie soll sich der Verkäufer verhalten?
jemand hat in einem Onlineshop etwas gekauft. Es handelt sich
dabei um individuelle Karten, die mit den Daten des Kunden
versehen werden. Der Kunde hat diese Daten nie eingeschickt,
somit wurden die Karten noch nicht produziert. Nun möchte der
Kunde nach 5 Monaten vom Kauf zurücktreten und sein Geld
zurück haben. Das Widerrufsrecht liegt, wie üblich, bei 14
Tagen. Wie hat der Verkäufer nun vorzugehen? Muss er den
Betrag wirklich durch Überweisung zurück erstatten oder ist
der Käufer an den Kaufvertrag gebunden? Wäre es eine kulante
Lösung für beide Seiten, wenn der Verkäufer dem Käufer einen
Gutschein über den Betrag anbieten würde?
grds. sollte man sich nicht daran stören, dass 5,8 oder 24 monate nach der bestellung ein widerruf möglich ist.
so beginnt die widerrufsfrist überhaupt nicht zu laufen, wenn die belehrung nach § 360 I bgb fehlerhaft ist, § 355 IV bgb.
außerdem beginnt die frist nicht mit abschluss des vertrages zu laufen, sondern mit empfang der ware, § 312d II bgb.
jedoch spricht hier vieles dafür, dass überhaupt kein widerrufsrecht besteht, § 312d IV Nr.1 bgb.
was sollte der verkäufer also machen ?
am einfachsten ist natürlich eine gütliche einigung, indem man etwa einen aufhebungsvertrag schließt, wenn die differenz zwischen herstellung und verkaufspreis (= Gewinn) bezahlt wird.
ansonsten fristsetzung nach §§ 643, 642 bgb (wenn werkvertrag)und dann:
- aufwendungsersatz nach § 642 bgb und
- teilvergütung nach § 645 I 2 bgb verlangen.
Hallo,
danke für die Antwort. Das Wiederufsrecht bezieht sich auf die
Zeit, in der noch nicht mit der Fertigung begonnen wurd. Aber
verstehe ich nicht. Der Kunde kann also binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung zurücktreten, sofern noch nicht mit der Ausführung begonnen wurde?
wie ist das, wenn in den AGB´s 14 Tage stehen und der Kunde
nach 5 Monaten vom Kauf zurücktreten will. Wie soll sich der
Verkäufer verhalten?
Kommt darauf an, was nun genau in den AGB steht. Das ist mir nicht ganz klar. Wenn es wie oben beschrieben ist, besteht kein Widerrufsrecht mehr.
Gruß
S.J.