Hallo Experten,
Herr V inseriert eine Wohnung im Internet und beschreibt ihre Lage als „ruhig zum Innenhof“.
Vor der Wohnungsbesichtigung fragt Herr M nach, ob die Wohnung ruhig wäre. Ihm wird dies bestätigt.
Am nächsten Tag ruft Herr V Herrn M an und fragt, ob er die Wohnung anmieten möchte.
Herr M bestätigt dies und Herr V sagt allen anderen Bewerbern ab und löscht sein Inserat.
Am nächsten Tag kommt Herr M zur Vertragsunterzeichnung. Nach einer Vorbesprechung teilt Herr V Herrn M unter Zeugen mit, dass im Innenhof eine Baustelle wäre. Herr M ist überrümpelt, fühlt sich unter Druck und unterschreibt den Mietvertrag.
Nach einer Woche widerruft Herr M den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung. Er hätte die Wohnung nicht angemietet, wenn die Baustelle im Expose oder auf Nachfrage erwähnt wäre.
Herr V vermietet die Wohnung anderweitig und ihm entsteht kein Mietausfall, da bis zum Mietbeginn noch fünf Wochen liegen.
Nun verlangt Herr V von Herrn M eine Nettokaltmiete als Schadensersatz (475 Euro).
Fragen:
- liegt hier Vorspiegeln falscher Tatsachen / arglistige Täuschung seitens Herrn V vor
- ist eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung grundsätzlich möglich
- muss Herr V genau nachweisen, woraus sich der finanzielle Schaden zusammensetzt (Fahrkarten, Quittungen, Rechnungen…)
- gibt es schon Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen
Danke und Gruß,
wer-weiss-es