Widerruf des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung

Hallo Experten,

Herr V inseriert eine Wohnung im Internet und beschreibt ihre Lage als „ruhig zum Innenhof“.
Vor der Wohnungsbesichtigung fragt Herr M nach, ob die Wohnung ruhig wäre. Ihm wird dies bestätigt.
Am nächsten Tag ruft Herr V Herrn M an und fragt, ob er die Wohnung anmieten möchte.
Herr M bestätigt dies und Herr V sagt allen anderen Bewerbern ab und löscht sein Inserat.
Am nächsten Tag kommt Herr M zur Vertragsunterzeichnung. Nach einer Vorbesprechung teilt Herr V Herrn M unter Zeugen mit, dass im Innenhof eine Baustelle wäre. Herr M ist überrümpelt, fühlt sich unter Druck und unterschreibt den Mietvertrag.
Nach einer Woche widerruft Herr M den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung. Er hätte die Wohnung nicht angemietet, wenn die Baustelle im Expose oder auf Nachfrage erwähnt wäre.
Herr V vermietet die Wohnung anderweitig und ihm entsteht kein Mietausfall, da bis zum Mietbeginn noch fünf Wochen liegen.
Nun verlangt Herr V von Herrn M eine Nettokaltmiete als Schadensersatz (475 Euro).

Fragen:

  • liegt hier Vorspiegeln falscher Tatsachen / arglistige Täuschung seitens Herrn V vor
  • ist eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung grundsätzlich möglich
  • muss Herr V genau nachweisen, woraus sich der finanzielle Schaden zusammensetzt (Fahrkarten, Quittungen, Rechnungen…)
  • gibt es schon Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen

Danke und Gruß,
wer-weiss-es

Grüß Dich…

Es besteht ein Rücktrittsrecht,normal 14 Tage,der beginnt ab der sogn. Vergebührung beim Finanzamt zu laufen…steht fast immer im Kleingedruckten im M-vertrag…egal ob die Wohnung neu Vermietet wurde oder nicht…ein Brief müßte genügen…Der vermieter kann keinen
finaziellen Schaden verlangen…ein Makler schon…da ist es anders…der Vermieter ist meist der Eigentümer und Besitzer aber kein Makler…wenn man das Gesetz ganz genau nimmt darf ein Eigentümer nicht mal eine Kaution verlangen…er kann…
Vielleicht hat es geholfen…?mfg.Johannes1120

Vergebührung, Finanzamt, Rücktrittsrecht?
Was ist denn das für ein Unsinn.

Es gibt kein grundsätzliches Rücktrittsrecht.
Der Mieter hatte doch vor Abschluss des Mietvertrages Kenntnis von der Baustelle und hat trotzdem unterzeichnet. Wo ist dann da die arglistige Täuschung? Und was heißt unter Druck gesetzt und überrumpelt? Sind wir nun geschäftsfähig oder nicht?
Es gibt zum Glück auch noch Verträge bei denen man sich vorher überlegen muß ob man ihn abschließt oder nicht oder billigst du dem Vermieter auch das Recht zu den schon sicher geglaubten Mietvertrag einfach so zu widerrufen obwohl du schon Möbel bestellt hast?
Wenn der Vermieter aufgrund eines Widerrufs den Vertrag trotzdem aus Kulanz sofort ohne Bedingungen auflöst und die Wohnung zum gleichen Zeitpunkt anderweitig vermieten kann, steht ihm auch kein Schadenersatz zu.
Grundsätzlich steht ein pauschalierter Schadenersatz ohne eine entsprechende Vereinbarung auch nicht zu, sondern nur der tatsächlich entstandene und nachzuweisende Schaden.

Grüß Dich…

Es besteht ein Rücktrittsrecht,normal 14 Tage,

Das ist falsch.

der beginnt ab

der sogn. Vergebührung beim Finanzamt zu laufen.

Was fürn Ding?

.steht fast

immer im Kleingedruckten im M-vertrag.

Ich hab grad den Mietvertrag unseres Mieters durchgesehen, da steht nichts davon.

ein Makler schon…da ist es

anders…der Vermieter ist meist der Eigentümer und Besitzer

Es wäre mir neu, daß ein Vermieter gleichzeitig auch Besitzer der Immobilie ist, wird es dann nicht etwas schwierig mit der Vermietung?

aber kein Makler…wenn man das Gesetz ganz genau nimmt darf
ein Eigentümer nicht mal eine Kaution verlangen…er kann…

Aha. Und auf welches Gesetz genau beziehst Du Dich?

Gruß
Tina

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Was ist das für ein Quatsch?

vnA

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Cooler Stoff
wo bekommst du den her, wie Teuer das gramm und wie lange hält die Dröhnung an?

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Diese Frage gehört einem Anwalt für Mietrecht gestellt und in kein Forum. Wer aber einen Vertrag unterschreibt, obwohl der Mangel durch die Baustelle im Hof bekannt war, der ist es selbst Schuld und darf nicht von arglistiger Täuschung, bzw. Schadensersatz jammern.

Huhu,

Ob eine Temporäre Baustelle überhaupt als Mangel anerkannt würde ist schon zweifelhaft.

cu und schönes Wochenende

Hallo,

ein Mangel ist die Baustelle schon. Nur ist es eben kein beachtlicher Mangel, weil der Mieter ja vorher davon wusste. Insoweit kann er weder die Miete mindern, noch wegen Arglist vom Vertrag zurück treten. Ganz abgesehen natürlich davon, dass die Lage der Wohnung trotz der aktuellen (und vermutlich ja nicht ewig dauernden) Baustelle durchaus grundsätzlich ruhig sein kann und deshalb auch so beschrieben werden darf.

Auf der anderen Seite kann durchaus ein Schaden entstanden sein, wenn nachweislich einem Mieter abgesagt worden ist, der schon einen Monat früher eingezogen wäre (so die Wohnung dann schon frei gewesen wäre). Allerdings greift hier natürlich die Frage, inwieweit der Vermieter einen solchen Schaden erfolgreich geltend machen kann, wenn er freiwillig darauf verzichtet hat, den Mieter zu nehmen, der einen Monat früher einzieht.

Gruß vom Wiz

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huhu sicher,

da dieser umstand bei der Anmitung bekannt war ist es sicherlich kein Mangel, ebenso wenn aufgrund der Lage z.B. Innenstadet mit Sanierungsbedürftigen Gebäuden ect. erkannbar ist dass Bauastellen entstehen können würde eine baustelle keine Mangel sein und nicht zur Mietminderung hergezogen werden können.

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Berlin_63-S-2081…

http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-gericht-z…

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/baulae…

Hallo

Hallo Experten,
Nun verlangt Herr V von Herrn M eine Nettokaltmiete als
Schadensersatz (475 Euro).

Na ja, verlangen kann er ja mal, ob der Vermieter was kriegt und wie diese Forderung durchgesetzt wird, weis man ja noch nicht.

Eigentlich sollte man froh sein, denn ansonnsten könnte es durchaus 3 Monatsmieten kosten, Kündigungsfrist!!

Auch eine Baustelle ist mal fertiggestellt, was sagt den dass die Ruhe dann nicht wieder einkehrt und man in Ruhe wohnen kann´?

Seltsame Geschichte, geht es nur mir so?

Fragen:

  • liegt hier Vorspiegeln falscher Tatsachen / arglistige
    Täuschung seitens Herrn V vor

Auf welche Gedankengänge man kommen kann, immer wieder ein Hit, ich lese nix ob die Wohnung vor Vertragsunterzeichnung besichtigt wurde???

  • ist eine Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger
    Täuschung grundsätzlich möglich

Wenn eine solche Täuschung erkennbar wäre ist es aber nicht!

  • muss Herr V genau nachweisen, woraus sich der finanzielle
    Schaden zusammensetzt (Fahrkarten, Quittungen, Rechnungen…)
  • gibt es schon Gerichtsurteile zu ähnlichen Fällen

Da fragt man einen Anwalt, der was kann halt!

Gruß

BHShuber

Hallo,

Du hast mich nicht richtig verstanden, und ich gebe ja gerne auch zu, dass die Darstellung etwas von juristischer Haarspalterei hat, die letztendlich im vorliegenden Fall von rein theoretischer Bedeutung ist, weil sie am Ergebnis nichts ändert. Aber wenn man mal Jura studiert hat, analysiert man den Fall nun mal anständig :wink:

Ein Mangel ist zunächst einmal jede negative Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit. Und wir sind uns sicherlich einig, dass eine Baustelle im Hof nicht die klassische Sollbeschaffenheit einer Wohnung ist, zumal die Baustelle auch nur eine vorübergehende Sache ist, also hier unstreitig die klassische Sollbeschaffenheit wieder absehbar erreicht werden wird. Umgekehrt könnte sich also kein Mieter darauf berufen, dass er eine Wohnung mit Baustelle im Hof gemietet hat, und er jetzt Rechte daraus ableiten will, dass die irgendwann wieder weg ist. Das Fehlen der Baustelle wäre gerade kein Mangel, weil das eben keine negative Abweichung von der Sollbeschaffenheit einer Wohnung wäre. Das nur so als Gegenentwurf.

Nur führt eben nicht jeder Mangel - wie auch hier und von mir auch genau so geschrieben - zu juristischen Konsequenzen. Und der Klassiker ist nun mal Kenntnis oder Kennen müssen bei Vertragsschluss. Und deshalb gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung, wo Mängelansprüche abgelehnt worden sind, weil der Anspruchsteller zwar durchaus einen Mangel nachweisen konnte, den er nur dummerweise schon bei Vertragsschluss kannte oder hätte kennen müssen. Und dann kann man aus dem Mangel nun mal keine Rechte herleiten, und verliert vor Gericht. Der Laie mag dies so interpretieren, als ob das Gericht schon den Mangel verneint hätte, und in nicht besonders exakt geschriebenen Urteilen könnte durchaus auch mal genau dieser Eindruck entstehen. Tatsächlich scheitert es in diesen Fällen aber nicht am Mangelbegriff.

Wenn man sich aber z.B. mal gleich deinen ersten Link ansieht, dann ist da genau dieses „Kennen müssen“ der entscheidende Punkt: „Die Vermieterin erkannte ein Minderungsrecht nicht an, da dem Mieter angesichts der vorhandenen Baulücke schon bei Vertragsschluss habe bekannt sein müssen , dass es unter Umständen zu Bauarbeiten kommen könne.“

Gruß vom Wiz

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Moin, Grundsätzlich sind Verträge bindend! Von arglistiger Täuschung kann wohl kaum die Rede sein, da der Mieter wußte, daß sich dort eine Baustelle befindet. Wenn Zweifel bestehen sollte man einen Anwalt fragen, aber der kostet auch Geld.

Gruß connection