Widerruf DSL Vertrag

Hallo zusammen,

ich habe aktuell ein kleines Problem. Ich habe einen neuen DSL Vertrag abgeschlossen. Einige Tage später kam die Hardware per Post. Auf Grund fehlender Teile habe ich noch eine Nachlieferung am 02.09.2015 erhalten. Aktiviert wurde der Vertrag dann am 05.09.2015 nachdem ich mit den letzten Teilen den Router überhaupt erst anschließen konnte.
Am 14.09.2015 habe ich einen schriftlichen Widerruf an das Unternehmen gesendet da die Qualität des Angebots absolut nicht zufriedenstellend war.
Dieser Widerruf wurde nicht anerkannt, das die Frist wohl ab Auftragsbestätigung zählt. Laut Gesetz beginnt diese Frist aber doch erst mit der letzten Teillieferung der Ware. Kann ein Unternehmen durch Ihre eigenen AGBs dieses Gesetz so einfach umgehen? Ist der Widerruf also wirklich ungültig.

Vllt. hat der eine oder andere hier schon Erfahrungen machen können.

Vielen Dank und viele Grüße

Emmnanuel

damit du auch noch eine andere meinung liest:

Hallo!

Man hat aber eigentlich gar keine Ware (Router etwa) bestellt, sondern einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, zu dem eine Teilelieferung gehört.
Das ist etwas anderes.

Und die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt einer Widerrufsbelehrung.

Ein anderer Ansatzpunkt wäre aber eine schlechte Leistung des Angebotes.
Wobei es da nicht um „gefällt nicht“ geht.

MfG
duck313

Leider!

Denn bei einem Kaufvertrag würde die Frist erst mit dem Erhalt der Ware beginnen.

Bei einer Dienstleistung, die erst nach Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat man also nur 14 Tage Zeit, es sich anders zu überlegen, ohne die Leistung prüfen zu können.