Guten Tag,
Zeit 2000, habe ich eine Darlehen/Hypothek mit der HypoVereins Bank. Es läuft um 31.01.2010 aus.
Weil ich verzweifelt wegen meiner Hypothek Umschuldung gefühlt habe, habe ich am 09.12.2009 einen Vertrag für eine Unschuldung mit der HypoVereins Bank unterzeichnet, dann fristgerecht widerrufen.
Heute, 7.01.2010, habe ich einen Brief von der HypoVereins Bank bekommen, dass „bei einer Verlängerung eines bestehenden Darlehensvertrages kein Widerrufsrecht besteht“. Ich sehe dass natürlich ganz anders, aber bis ich einen Rechtsberatung holen, kann ich im Moment nichts entscheiden.
Ich bin wieder verzweifelt über das Ganze und meine Hände sind gebunden.
Ich möchte lieber ein anderes Angebot nehmen.
Weiß jemandem ob was der Bank sagt richtig ist?
Danke schön!
Hallo Herr Westbach,
was Sie mitteilen, klingt widersprüchlich bis nicht nachvollziehbar.
Gehen Sie zur Verbraucherzentrale - dort zur Finanzierungsberatung -
und am besten nächste Woche. Dort kann man Ihnen weiterhelfen.
Adressen finden Sie im Telefonbuch.
Gruß
Günther
Hallo,
Sie sagen, Sie haben den „verlängerten Darlehensvertrag“ fristgerecht widerrufen.
Gab es denn in dem Vertrag, den Sie am 9.12.09 unterschrieben haben, eine Widerrufsbelehrung?
Wir haben einen ähnlichen Fall: 2007 eine Forward-Vereinbarung unterschrieben (also eine frühzeitige Vereinbarung über die weitere Verzinsung unseres Darlehens nach Ablauf unserer zehnjährigen Zinsfestbindung 2009). Da wir 2009 das Darlehen durch eine andere Bank ablösen lassen wollten, gab es Schwierigkeiten mit der ersten Bank. Ein Rechtsanwalt hat uns dann darauf hingewiesen, dass es für die Forward-Vereinbarung keine Widerrufsbelehrung gab uns daher diese Vereinbarung jederzeit widerrufen werden könnte. das haben wir getan.
Die Bank stellt sich allerdings auf den Standpunkt, eine Forward-Vereinbarung für ein bereits bestehendes Darlehen sei kein Vertrag und deshalb sei ein Widerruf nicht möglich (ähnlich wie bei Ihnen). Unser Rechtsanwalt ist anderer Meinung und wir klagen jetzt (Feststellungsklage über die Gültigkeit des Widerrufs).
Wir hatten es zunächst auch mit der Verbraucherzentrale versucht. Zumindest in unserer Stadt hatten sie aber niemanden, der sich mit der Beratung für dieses Thema auskennt und haben uns geraten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dafür wäre natürlich eine Rechtsschutzversicherung günstig. Wenn Sie keine haben: Eine erste Beratung kostet so etwa 200 Euro.
Liebe Grüße
Heike
Danke alle. Ich bin immer noch unsicher was ich tun sollte aber ich würde gern wissen ob es irgendeine juristische Vorfall gleich wie meine gebe. Ich habe keine Widerrufsbelehrung bekommen.