Widerruf einer Bestellung - Versandkosten

Hallo,

ich habe mir einen Fall überlegt, wie er im Versandhandel öfters vorkommen könnte:

Ein Kunde bestellt einen Gegenstand für mehrere hundert Euro bei einem Versandhändler gegen Bezahlung per Kreditkarte. Nach der Lieferung stellt er fest, dass dieser Gegenstand viel zu groß ist und lässt ihn vom Händler wieder abholen.

Beim Kontakt mit dem Händler gibt der Kunde an, dass er von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte und stattdessen den gleichen Artikel in einer kleineren Größe bestellen möchte.

Der Händler ist einverstanden und schickt ohne erneute Bestellung den kleineren Artikel und verlangt vom Kunden die Kontonummer, damit er den Differenzbetrag erstatten kann.

Da der Kunde befürchtet, nun auch die Kosten für die Rückholung der ersten Lieferung tragen zu müssen, verweigert er die Annahme der zweiten Lieferung und bittet den Händler um Stornierung der Kreditkartenzahlung.

Muss der Kunde nun irgendwelche Versandkosten mittragen, oder bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen?

Vielen Dank für eure Meinungen.

Gruß,
Booze

Hallo,

ich habe mir einen Fall überlegt, wie er im Versandhandel
öfters vorkommen könnte:

also rein theoretisch…

Ein Kunde bestellt einen Gegenstand für mehrere hundert Euro
bei einem Versandhändler gegen Bezahlung per Kreditkarte. Nach
der Lieferung stellt er fest, dass dieser Gegenstand viel zu
groß ist und lässt ihn vom Händler wieder abholen.

ok…

Beim Kontakt mit dem Händler gibt der Kunde an, dass er von
seinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte und stattdessen
den gleichen Artikel in einer kleineren Größe bestellen
möchte.

Der Händler ist einverstanden und schickt ohne erneute
Bestellung den kleineren Artikel und verlangt vom Kunden die
Kontonummer, damit er den Differenzbetrag erstatten kann.

Das ist doch schon mal Blödsinn… schliesslich bestellt er im ersten der zwei Sätze schon den neuen Artikel.

Da der Kunde befürchtet, nun auch die Kosten für die
Rückholung der ersten Lieferung tragen zu müssen, verweigert
er die Annahme der zweiten Lieferung und bittet den Händler um
Stornierung der Kreditkartenzahlung.

Schön… mit der Annahmeverweigerung hat er sich möglicherweise nochmals Lieferkosten eingehandelt wenn er den Artikel doch will.

Muss der Kunde nun irgendwelche Versandkosten mittragen, oder
bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen?

Die für die Rücksendung nicht, denn das ist gesetzlich zwischenzeitlich ausgeschlossen. Die für den zweiten Versand schon

Vielen Dank für eure Meinungen.

Meine Meinung: Was für ein Gockolores wegen ein paar Euro Versandkosten…

Gruss HighQ

Hallo,
warum soll denn der Händler diese Kosten alleine tragen. In der Artikelbeschreibung stehen die Maße, der Kunde kann also Nachmessen ob es passt oder nicht.
In den AGB´s des Händlers wird die ANtwort auf die Frage zu finden sein.
Denen hatte man beim Kauf ja zugestimmt und angeklickt als aktzeptiert.
Gruß Sunny

Hallo Sunny,

Hallo,

In den AGB´s des Händlers wird die ANtwort auf die Frage zu
finden sein.
Denen hatte man beim Kauf ja zugestimmt und angeklickt als
aktzeptiert.

Gehen wir davon aus, in den AGBs steht wie üblich drin, dass Kosten für Rücksendungen bei einem Warenwert über 40.- Euro vom Händler übernommen werden.

Die Erfahrung zeigt aber, dass es immer wieder Händler gibt, die sich Ihrerseits nichts an ihre AGBs halten.

Gruß,
Booze

Hallo HighQ,

Beim Kontakt mit dem Händler gibt der Kunde an, dass er von
seinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchte und stattdessen
den gleichen Artikel in einer kleineren Größe bestellen
möchte.

Der Händler ist einverstanden und schickt ohne erneute
Bestellung den kleineren Artikel und verlangt vom Kunden die
Kontonummer, damit er den Differenzbetrag erstatten kann.

Das ist doch schon mal Blödsinn… schliesslich bestellt er im
ersten der zwei Sätze schon den neuen Artikel.

Sorry, der Kunde gibt an, dass er den Artikel in einer kleineren Ausführung bestellen möchte und fragt nach, ob er den Artikel dfür noch einmal exzta bestellen muss. Er hat doch eigentlich nur seinen Willen zur erneuten Bestellung abgegeben, aber keine Bestellung, oder?

Meine Meinung: Was für ein Gockolores wegen ein paar Euro
Versandkosten…

Das stimmt, nur vielleicht gibt es Menschen, die das irgendwann nervt, weil es immer wieder Händler gibt, die sich nicht an ihre eigenen AGBs halten!

Danke und Gruß,
Booze

Hallo,

warum soll denn der Händler diese Kosten alleine tragen.

Weil es vom Gesetz her so vorgesehen ist?
Manmanman…
Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo loderunner,

warum soll denn der Händler diese Kosten alleine tragen.

Weil es vom Gesetz her so vorgesehen ist?
Manmanman…

Kann es aber nicht sein, dass manche Händler darauf spekulieren, dass man wegen 7.- Euro keinen Rechtsstreit anfängt und deshalb eine Erstattung der Versandkosten verweigern? Schließlich hat er an einem zurückgeschickten Artikel nichts verdient und dann auch noch 7.- Euro Unkosten.

Gruß,
Booze

Hallo,

warum soll denn der Händler diese Kosten alleine tragen. In
der Artikelbeschreibung stehen die Maße, der Kunde kann also
Nachmessen ob es passt oder nicht.

Weil es die Gesetzgebung und Rechtsprechung so vorsehen?

In den AGB´s des Händlers wird die ANtwort auf die Frage zu
finden sein.

Nur dass man mittels AGB nicht seine eigenen Gesetze schreiben darf. Das einzige, was man in den AGB regeln darf, ist dem Verbraucher die Rücksendekosten vertraglich aufzuerlegen, wenn

  1. der Wert der zurückgesendeten Ware 40 Euro nicht übersteigt oder
  2. bei einem höheren Preis der Ware der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.

Denen hatte man beim Kauf ja zugestimmt und angeklickt als
aktzeptiert.

In Anbetracht der Tatsache, dass eine Vielzahl von AGB unzulässige Klauseln enthält, halte ich das für eine gewagte Aussage.

Gruß

S.J.

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Hallo,

Kann es aber nicht sein, dass manche Händler darauf
spekulieren, dass man wegen 7.- Euro keinen Rechtsstreit
anfängt und deshalb eine Erstattung der Versandkosten
verweigern?

selbstverständlich kann das sein und das kommt wohl auch regelmäßig vor.

Schließlich hat er an einem zurückgeschickten
Artikel nichts verdient und dann auch noch 7.- Euro Unkosten.

Dann sollte er seine Sachen künftig auf dem Wochenmarkt verkaufen. Dann hat er so ein Risiko nicht. Das unternehmerische Risiko des Verkäufers kann dem Käufer aber grundsätzlich so etwas von egal sein…

Gruß

S.J.

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Hallo,

Schön… mit der Annahmeverweigerung hat er sich
möglicherweise nochmals Lieferkosten eingehandelt wenn er den
Artikel doch will.

Ach? Warum sollte das so sein?

Muss der Kunde nun irgendwelche Versandkosten mittragen, oder
bleibt der Händler auf seinen Kosten sitzen?

Die für die Rücksendung nicht, denn das ist gesetzlich
zwischenzeitlich ausgeschlossen. Die für den zweiten Versand
schon

Sorry, aber welche Kosten sollten das denn sein, die er nicht ohnehin zahlen muss - falls der Kunde irgendwann auch mal einen Artikel kauft? Hin- und Rücksendekosten der nicht abgenommenen Bestellungen gibt es doch zurück. Egal, ob angenommen oder nicht, es ist doch jedesmal ein Widerruf.

Meine Meinung: Was für ein Gockolores wegen ein paar Euro
Versandkosten…

Meine Meinung: wenn ich dem Händler nicht mal die Rückzahlung der Versandkosten zutraue, warum in aller Welt bestelle ich überhaupt bei ihm?
Gruß
loderunner (ianal)

Du hast recht… hab das was fehlinterpretiert…