ich hoffe hier gibt es jemanden der mir mit dieser fiktiven Problemstellung helfen kann.
Es ginge um einen kleinen nicht rechtsfähigen/ nicht eingetragenen verein. Dieser Verein habe für das Vereinsheim (das aber öffentlich zugänglich sei) eine gaststättenrechtliche Genehmigung aus dem Frühjahr 2012. Nun möchte dieser Verein allerdings - aus Haftungsfragen - einen e.V. gründen.
Das Ordungsamt der Gemeinde in der der Verein seinen Sitz habe, wäre bei der Planung mit einbezogen worden. Der Gründungsprozess sei in vollem Gange. Eine Satzung wäre verabschiedet und bereits beim Finanzamt zur Prüfung auf Gemeinnützigkeit eingereicht. Nun allerdings behaupte dieses Ordnungsamt, dass der nicht eingetrage Verein mit Gründung (der Gründungssitzung) des e.V. aufgelöst worden sei und somit die Gaststättenlizenz erloschen sei.
Meines Erachtens, kann das Ordnungsamt gar nicht wissen, ob der Verein aufgelöst worden wäre, denn er sei ja - wie der Name es schon sagt - NICHT eingetragen. Außerdem bezweifle ich dass sich ein nicht eingetragener Verein automatisch auflöst, sollte ein e.V. gegründet werden.
Die Lizenz sei nicht offiziell widerrufen worden. Diese Annahmen bestünden nur auf der Aussage einer Mitarbeiterin des Ordnungsamtes.
Befinde ich mich auf dem Holzweg oder baut das genannte ordnungsamt (nicht zum ersten Mal) großen Mist? Achja, das ganze sei in Bayern passiert, sollte das relevant sein.
Sobald der e.V. vernünftig besteht, wird die Lizenz natürlich umgeschrieben.
Vielen dank für eure Hilfe…ist immer wieder schön bei wer-weiss-was
Nun allerdings behaupte dieses
Ordnungsamt, dass der nicht eingetrage Verein mit Gründung
(der Gründungssitzung) des e.V. aufgelöst worden sei und
somit die Gaststättenlizenz erloschen sei.
Die Rechtsperson neV ist Inhaber der Lizenz.
Die Rechtsverson eV befindet sich in Gründung.
Als Beschlossen wurde den eV zu gründen, was wurde denn da bezüglich der Rechtsperson neV beschlossen?
Könnte es sich villeicht um eine Auflösung mit anschließender Vererbung handeln?
Was hat denn das Ordnungsamt schriftlich mitgeteilt?
Klingt alles recht verwirrend und ist augenscheinlich nicht Fiktiv.
Ein nicht eingetragener Verein ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und darf keine Verträge, mit wem auch immer, abschließen. Der Vertrag kann dann nur mit einer einzelnen Person abgeschlossen werden.
Nehmen wir trotzdem an, es gibt so einen Vertrag und der Verein möcht nun ein e.V. werden, dann ändert sich nur die Rechtsform - dies ist kein Grund einen bestehenden Vertrag zu kündigen oder nicht zu verlängern. Als e.V. darf mann kaum Gewinne machen, auch der Umsatz ist beschränkt. Man hat normalerweise kaum mit dem Finanzamt zu tun. Diese hat auch nichts mit der e.V. Gundung zu tun. Ganz anders ist es, wenn ihr einen gemeinnützigen Verein gründen wollt, da reicht nicht nur die Anmeldung beim Vereinsgericht - da spielt das Finanzamt mit. Gemeinnützig heißt aber das ihr etwas föredrungswürdiges für die Mitmenschen tut. Ist dies nicht gegeben so wird eine Frirma daraus und ihr seid nicht mehr Steuerbefreit.
Alles O.K.?
fiktiv sei mal dahingestellt…Ich dachte man müsse hier hypothetisch formulieren?!
Mir ist klar welche Voraussetzungen für einen gemeinnützigen Verein erfüllt sein müssen. Oder welche steuerlichen Folgen das hat. Darum geht es mir auch nicht.
Es bestehen auch keine Verträge, sondern es geht um eine Gaststättenlizenz.
Kann ein Ordnungsamt wegen der Gründung eines e.V. einen n.e.V als aufgelöst ansehen und die Gaststättenlizenz des n.e.V. widerrufen, obwohl keinerlei Informationen über die Auflösung des n.e.V vorliegen? Der Verein hat sich nicht aufgelöst und besteht weiterhin!
Hallo,
nach meinem Wissen ist so eine Genehmigung ein Verwltungsakt und richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Das sollte auch in Bayern gelten. Dazu wurde sicher seiner Zeit ein Bescheid erteilt, der Euch vorliegt. So lange dieser nicht widerrufen aufgehoben oder sonst irgendwie schriftlich außer Kraft gesetzt wird hat er dem Grunde nach Bestandskraft. Natürlich gilt er nur für den darin benannten Empfänger, also den nicht eigetragenen Verein. Wenn der noch existiert, müsst Ihr euch doch gar keine Sorgen machen. Auf Hören-Sagen einer Mitarbeiterin würde ich gar nichts geben. Damit die Genehmigung nicht mehr gilt müsste schon was schriftliches vorliegen. Zu Not könnte man das auch verlangen, dann erst mal schauen was drin steht und wenn das nicht stimmt in Widerspruch gehen. So lange dem Widerspruch nicht abgeholfen wird (und dazu gehört eine Anhörung und eine klagefähige Begründung) gilt der alte Bescheid weiter. Außer da drin stand was anderes.
Der bisherige Verein hat doch, wenn er noch existiert, seine Gremien (Vorstand) Möglicher Weise sollte der dem Amt mal zur Kenntnis geben, dass er noch existiert und darauf hinweisen, das ganau aus dem Grunde die Genehmigung noch Bestandskraft hat. Wenn das Amt von der Auflösung ausgeht, müssen die doch davon ausgehen, das die Genehmigung damit beendet ist.
Redet miteinander. Kann doch nicht so schwer sein.