Widerruf einer Lastschrift durch dubiose Firma

Hallo,

folgender Fall:
Eine dubiose Firma ruft an und erzählt, dass die angerufene Person unter den Gewinnern eines Gewinnspiels ist und sich entscheiden soll zwischen einem Mercedes SLK oder 72000 Euro. Ausserdem möchten sie eine Glückwunsch-CD und 1 Jahr lang ein Magazin schicken (kostenlos, kein Abonnement, von Monatsbeitrag keine Rede). Schliesslich wollen sie die Bankverbindung wissen. Die angerufene Person ist gutgläubig und gibt ihre Kontodaten weiter. Einen Tag später wird die Person wieder angerufen, um die Kontaktdaten nochmals zu überprüfen und auf einmal ist die Rede davon, in welchen Raten das Magazin bezahlt werden soll und darauf hingewiesen, dass Bankdaten bestimmt nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden und das alles auf Tonband aufgezeichnet wurde.

Analyse:
Soweit ich recherchiert habe, kann telefonisch keine Willenserklärung zur Lastschrift erfolgen (muss aber auch nicht immer schriftlich sein -> Internet). D.h. der Hinweis, dass ja alles auf Tonband aufgenommen wurde ist eh nicht gültig.
Ausserdem kann man, soweit ich weiss, eine Lastschrift innerhalb von 14 Tagen widerrufen (obwohl hier sowieso keine Einzugsermächtigung vorliegt).
Eine (unrechtmässige) Lastschrift kann immer wieder „rückgängig“ gemacht werden von der Bank.

Fragen:
Da es oftmals bei diesen dreisten Firmen so ist, dass diese Geld abbuchen, obwohl keine Einzugsermächtigung vorliegt, könnte die betroffene Person trotz alledem vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

  1. Frage: Kann die Firma den Erhalt des Widerrufs rechtsgültig abstreiten, wenn dieses Schreiben per Notar beglaubigt und es per Einschreiben verschickt wird ?
  2. Frage: Haben Androhungen rechtlicher Schritte dieser Firma aufgrund der Rückgängigmachung von Lastschriften eine Grundlage ?

Gruss,

Tris

Hallo,

Soweit ich recherchiert habe, kann telefonisch keine
Willenserklärung zur Lastschrift erfolgen (muss aber auch
nicht immer schriftlich sein -> Internet).

der Zahlungsempfänger verpflichtet sich ggü. seinem Kreditinstitut, daß er nur LS einreicht, wenn ihm eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt. Ob das der Fall ist, wird nicht überprüft und kann nicht überprüft werden. Im Innenverhältnis zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigem ist irrelevant, in welcher Form die Einzugsermächtigung vorliegt.

D.h. der
Hinweis, dass ja alles auf Tonband aufgenommen wurde ist eh
nicht gültig.

Auch falsch.

Ausserdem kann man, soweit ich weiss, eine Lastschrift
innerhalb von 14 Tagen widerrufen (obwohl hier sowieso keine
Einzugsermächtigung vorliegt).

Die Frist beträgt sechs Wochen nach letztem Rechnungsabschluß. Die Frage, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt, ist irrelevant. Entscheidend ist, ob eine Forderung besteht.

Eine (unrechtmässige) Lastschrift kann immer wieder
„rückgängig“ gemacht werden von der Bank.

Durch die Bank und nach Auftrag des Kunden.

Da es oftmals bei diesen dreisten Firmen so ist, dass diese
Geld abbuchen, obwohl keine Einzugsermächtigung vorliegt,
könnte die betroffene Person trotz alledem vom Widerrufsrecht
Gebrauch machen.

Ob die LS rechtmäßig erfolgte oder nicht, ist irrelevant. Bei LS nach dem Einzugsermächtigungsverfahren besteht immer ein Widerrufsrecht.

  1. Frage: Kann die Firma den Erhalt des Widerrufs rechtsgültig
    abstreiten, wenn dieses Schreiben per Notar beglaubigt und es
    per Einschreiben verschickt wird ?

Ach komm, wer läßt denn ein derartiges Schreiben vom Notar beglaubigen? Und selbst wenn: Der Notar kann nur feststellen, daß die Unterschrift unter dem Schreiben von einer bestimmten Person stammt. Ob in dem Einschreiben dieses Schreiben drin war oder nur ein leeres Blatt Papier ist der entscheidende Punkt und das kann ohne Zeuge von der Niederschrift bis zum Einwurf niemand nachweisen.

  1. Frage: Haben Androhungen rechtlicher Schritte dieser Firma
    aufgrund der Rückgängigmachung von Lastschriften eine
    Grundlage ?

Gut möglich.

Gruß,
Christian

D.h. der
Hinweis, dass ja alles auf Tonband aufgenommen wurde ist eh
nicht gültig.

Auch falsch.

Wie jetzt, falsch? Seit wann darf man von Telefonaten Aufzeichnungen machen, ohne dass der Gesprächspartner das weiss?

D.h. der
Hinweis, dass ja alles auf Tonband aufgenommen wurde ist eh
nicht gültig.

Auch falsch.

Wie jetzt, falsch? Seit wann darf man von Telefonaten
Aufzeichnungen machen, ohne dass der Gesprächspartner das
weiss?

Und wo steht das in dem Artikel?

C.

Hallo,

ok, habe ich vergessen zu erwähnen.
Die Aufzeichnung erfolgte ohne Nachfrage und auch ohne Zustimmung der angerufenen Person.

Gruss,

Tris

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Hallo,

ok, habe ich vergessen zu erwähnen.
Die Aufzeichnung erfolgte ohne Nachfrage und auch ohne
Zustimmung der angerufenen Person.

ist so oder so egal: Ob das Band am Ende als Beweisstück zugelassen wird oder irgendjemand Strafanzeige wegen wasauchimmer wegen der Aufzeichnung stellt, ist für die Betrachtung hier irrelevant. Das Band ist da - oder auch nicht.

Gruß,
Christian