Hallo,
folgender Fall:
Eine dubiose Firma ruft an und erzählt, dass die angerufene Person unter den Gewinnern eines Gewinnspiels ist und sich entscheiden soll zwischen einem Mercedes SLK oder 72000 Euro. Ausserdem möchten sie eine Glückwunsch-CD und 1 Jahr lang ein Magazin schicken (kostenlos, kein Abonnement, von Monatsbeitrag keine Rede). Schliesslich wollen sie die Bankverbindung wissen. Die angerufene Person ist gutgläubig und gibt ihre Kontodaten weiter. Einen Tag später wird die Person wieder angerufen, um die Kontaktdaten nochmals zu überprüfen und auf einmal ist die Rede davon, in welchen Raten das Magazin bezahlt werden soll und darauf hingewiesen, dass Bankdaten bestimmt nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden und das alles auf Tonband aufgezeichnet wurde.
Analyse:
Soweit ich recherchiert habe, kann telefonisch keine Willenserklärung zur Lastschrift erfolgen (muss aber auch nicht immer schriftlich sein -> Internet). D.h. der Hinweis, dass ja alles auf Tonband aufgenommen wurde ist eh nicht gültig.
Ausserdem kann man, soweit ich weiss, eine Lastschrift innerhalb von 14 Tagen widerrufen (obwohl hier sowieso keine Einzugsermächtigung vorliegt).
Eine (unrechtmässige) Lastschrift kann immer wieder „rückgängig“ gemacht werden von der Bank.
Fragen:
Da es oftmals bei diesen dreisten Firmen so ist, dass diese Geld abbuchen, obwohl keine Einzugsermächtigung vorliegt, könnte die betroffene Person trotz alledem vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.
- Frage: Kann die Firma den Erhalt des Widerrufs rechtsgültig abstreiten, wenn dieses Schreiben per Notar beglaubigt und es per Einschreiben verschickt wird ?
- Frage: Haben Androhungen rechtlicher Schritte dieser Firma aufgrund der Rückgängigmachung von Lastschriften eine Grundlage ?
Gruss,
Tris