Widerruf einer Schenkung

Hallo,

kann man den § 530 BGB (Widerrruf einer Schenkung bei grobem Undank) auch auf immaterielle Werte anwenden? In dem fiktivem Fall würde es sich um das Gewähren des unentgeltlichen Wohnens über mehrere Wochen handeln - der Wohnungseigentümer würde durch den Begünstigten, nachdem er ausgezogen ist, im Nachhinein verleumdet. Zwar wurde dem Begünstigen zunächst versprochen, dass er kostenlos wohnen dürfe, allerdings hat sich die Meinung des Eigentümers nach den Verleumdungen des ehemaligen Bewohners geändert.
Der Eigentümer würde in diesem Fall beabsichtigen, den „geschenkten“ Mietwert nachträglich einzufordern.

Gruss

Iru

Hallo,

das halte ich für schwer durchsetzbar!

Hallo,

die Durchsetzbarkeit ist eine Sache, ich will zunächst wissen, ob man solcherart Leistungen mit einer Schenkung gleichsetzen und auch widerrufen bzw. deren Ersatz fordern kann.

Gruss

Iru

Hallo,
die Frage die sich mir gerade stellt ist die ob es denn etwas schriftliches über die Überlassen gibt. Heißt gibt es etwas schriftliches in dem steht das xy von bis kostenlos in der und der Wohnung wohnen darf?
Gruß SUnny

Hallo,

In dem fiktivem
Fall würde es sich um das Gewähren des unentgeltlichen Wohnens
über mehrere Wochen handeln

in Form eines Besuchs oder in Form eines mietfreien Wohnens?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo

in Form eines Besuchs oder in Form eines mietfreien Wohnens?

in Form des mietfreien Wohnens, incl. Wasser und Strom

Gruss

Iru

Hallo,

nein, schriftlich gibt es nichts, allerdings genügend fiktive Zeugen dass man dort über einen gewissen Zeitraum gewohnt hat.
Die fiktive Wohnung wird normalerweise als Ferienwohnung vermietet (ab 35 €/täglich).

Gruss

Iru

Hallo,
hab grad gefunden: http://dejure.org/gesetze/BGB/517.html
Man beachte ggf. den dort unten angegebenen Link ‚Wohnrecht für ehemalige Haushälterin‘.
Imho ist demnach in Deinem Fall gar keine Schenkung vorgenommen worden, also auch nichts zurück zu fordern.
Aber: ianal!
Gruß
loderunner

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In der Gebrauchsüberlassung eine Leihe statt einer Schenkung zu sehen, dürfte richtig sein. Gut recherchiert, loderunner!

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Hallo,

ich hatte schon so etwas befürchtet, hoffte aber, dass noch irgendwo ein kleiner Ansatzpunkt wäre… leider nein, wie ihr mir sagt :frowning:

Dennoch

Vielen Dank

Iru

Hallo,

Gut recherchiert, [EDIT: Name auf Wunsch entfernt]!

nur ein blindes Huhn…
Danke für das Lob aus berufenem Mund!
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]