Nehmen wir mal an es wurde ein Korrektorat für einen Roman von einem online Dienstleister in Anspruch genommen. Nehmen wir weiter an bei der Korrektur hat der Lektor selbst Rechtschreib- Grammatik- und inhaltliche Fehler in den Text eingebracht und der Auftraggeber des Lektorats habe sich daraufhin beschwert.
Nun möchte der Auftragnehmer in diesem hypothetischen Fall einen Nachweis aller Fehler, die der Lektor gemacht hat.
Gesetz dem Fall die Zahlungsfrist würde nur zehn Tage betragen und der Text habe eine länge von über 700 Seiten, für die selbst ein angeblich qualifizierter Lektor 6 Wochen gebraucht hat, sodass eine Markierung aller Fehler innerhalb dieser zehn Tage gar nicht möglich ist, kann die Zahlung dann widerrufen werden?
Nehmen wir mal an der Dienstleister droht mit einem Aufpreis von 5% bei Zahlungsverzug, ist das nur ein Druckmittel oder müssen diese 5% gezahlt werden, wenn die Beschwerde abgewiesen wurde und die Zahlungsfrist verstrichen ist?
Würde mich über jede Hilfe freuen
Hallo,
Nehmen wir mal an der Dienstleister droht mit einem Aufpreis
von 5% bei Zahlungsverzug, ist das nur ein Druckmittel oder
müssen diese 5% gezahlt werden, wenn die Beschwerde abgewiesen
wurde und die Zahlungsfrist verstrichen ist?
Man könnte unter ausdrücklichem Vorbehalt zahlen oder zunächst einen angemessenen Teil der Kosten wegen dieser Fehler zurückbehalten.
Zunächst müßte man aber m.E. schriftlich reklamieren.
Gruß:
Manni