Mister X hat ein Problem!
Er hat vor 1 Woche bei einem handyservis (0800/Nummer) ein Handy bestellt, das er aber zu einem anderen Tarif hätte haben wollen. Heute kam nun per Post eine Bestätigung der Bestellung; genauere Vertragsdaten findet Mister X aber nicht auf dem Schreiben. … und: Mister X hatte bisher noch nichts unterschrieben!!
Kann Mister X seinen WIDERRUF (per fax? per Post?) an diese Firma - von der die Bestellbestätigung kam - senden und wie formuliert er das am besten?
Hiermit widerufe ich den am [Datum] bestellten Auftrag [Nummer] über [Firma, Bestellprotal etc] vom [Datum der Bestellung].
Die erteilte Einzugsermächtigung über Konto [Kontonummer] widerrufe ich hiermit ebenfalls.
Freundliche Grüße
rutsch’ mir den Buckel runter
Auf wiederhören
(die letzten 2 Sätze würd ich nicht schreiben *g denk ich mir aber oft bei Kundenschreiben)
Schreiben per Einschreiben mit Rückschein sowie vorab per Fax - damit hast Du die Frist gewahrt sowie des Ding is 2x da und Du hast ne Bestätigung
Und:
Schön den Faxbericht / Einschreibebeleg aufheben, 2-3 Tage nach Abschicken des Widerrufs telefonisch nach dem Stand der Dinge erkundigen - damit ist die Frist auf jedenfall innerhalb der 14 Tage nach Fernabgabe…
Hi thebluesin,
thx für deine suuuuuuuuuper schnelle, ausführliche Hilfe!! )
Bestellnummer / Auftragsnummer
… is Mister X leider nix bekannt - nur ne Kd-Nr.
rutsch’ mir den Buckel runter
Auf wiederhören (würd ich nicht schreiben *g*)…
is eh klar *ggg*; die Gedanken sind freiiiiiii
… ausgerechnet HEUTE kam das Handy per Post und Mitbewohner haben das Päckchen angenommen (!!!)
Das kann Mister X jetzt doch zur Post bringen und unfrei an Absender zurückschicken, oder (muss er dabei auch noch was beachten)???
Hi thebluesin,
thx für deine suuuuuuuuuper schnelle, ausführliche Hilfe!!
-))
Kein Thema
Bestellnummer / Auftragsnummer
… is Mister X leider nix bekannt - nur ne Kd-Nr.
dann gib die mitan oder schau auf deiner Bestellbestätigung etc nach
rutsch’ mir den Buckel runter
Auf wiederhören (würd ich nicht schreiben *g*)…
is eh klar *ggg*; die Gedanken sind freiiiiiii
zum Glück
… ausgerechnet HEUTE kam das Handy per Post und Mitbewohner
haben das Päckchen angenommen (!!!)
Das kann Mister X jetzt doch zur Post bringen und unfrei an
Absender zurückschicken, oder (muss er dabei auch noch was
beachten)???
Handy würd ich nicht unfrei zurücksenden - viele Anbieter verweigern dann leider die Annahme. Versende des Paket wie Paket zurück an den Anbieter. Kanst auch vorher anrufen wegen den Kosten. Da dein Widerruf noch nicht da ist - die Kosten sind le(e)hrgeld…
Der ister braucht keinen Grund zu nennen - der Gesetzgeber erlaubt hier einfach aufgrund Fernabgabegesetzt das zu widerrufen. Du kannst nen Grund nennen - würdsch nicht machen.
Was für Kosten?
Ich meinte wegen den Kosten wenn Du es als unfrei versenden willst - manche Anbieter sagen dann „Ok wir übernehmen die Kosten“ - manche aber auch nicht.
Wenn Du das Paket unfrei versendest und es wird nicht angenommen, so können auf Dich Kosten anfallen die ja der DHL / Paketversanddienst haben will… das können dann schonmal 20-30 Euro sein
Versende des Paket wie Paket zurück an den Anbieter.
Kanst auch vorher anrufen wegen den Kosten.
Kosten - außer Porto - wofür? und… muss Mister X dann seinen
Verweigerungsgrund nennen oder reicht es, wenn er sagt,
„besseres Angebot“ gefunden?