Hm? Und warum ist das deiner Meinung nach anders als
Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html Abs. 2 Pkt. 1)
zu verstehen? Wieviele Maße braucht es denn deiner Meinung nach, damit ein Fenster eine individuelle Größe hat?
Anyway: es geht doch wohl nicht nur um die Lieferung, sondern um die Herstellung eines Wintergartens, also incl. Montage, oder? Womit es sich nicht um einen Kaufvertrag handelt sondern um einen Werkvertrag. Lies mal:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/widerrufsrecht-beim-werkvertrag-schneller-als-gedacht_148587.html
Sollte ziemlich gut auf deinen Fall passen.
Btw., bitte nicht immer auf ‚Antworten‘ klicken, sondern auf ‚Kommentieren‘ DIREKT im Posting, auf das du antwortest. Du wirst feststellen, dass ansonsten spätestens morgen der Thread hier nicht mehr sinnvoll zu lesen ist, weil die falsch konfigurierte Software dieses Forums die Beiträge auf sinnfreie Weise neu sortiert und dann niemand mehr die Reihenfolge erkennt.