Widerruf gestellt - Frist abgelaufen zur Bestätigung

Guten Morgen zusammen,

wenn eine Bestellung fristgerecht widerrufen wird und man der Gegenpartei eine Frist setzt, bis zu der der Widerruf bestätigt sein muss, da es etwas Unklarheit diesbezüglich gibt. Kann der Widerruf dann als akzeptiert angesehen, wenn die Frist abgelaufen ist?

Evtl. gibt es hier einen Paragraphen, der dies beschreibt?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Sli

Wenn du als Verbraucher etwas im Internet bestellst, kannst du den Kauf innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diesen Widerruf musst du gegenüber dem Verkäufer erklären. Im Zweifel musst du aber beweisen dass der Verkäufer den Widerruf bekommen hat . der Verkäufer muss den Erhalt nicht bestätigen .

Wenn es allerdings Unklarheit gibt, ob bei einem Vertragsabschluss ein Widerruf trotz §312g Abs. 2 Ziffer 1 „Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,“ erklärt werden kann.
Dann wäre eine Reaktion der Gegenseite wünschenswert.
Deshalb wäre es interessant zu wissen, ob dieser Widerruf als akzeptiert gesehen werden kann, wenn eine Frist im Widerruf überschritten ist und keine Reaktion erfolgte.

Hi!

Es stellt sich ganz einfach nur noch eine Frage:

Wo (Internet, Einzelhandel, etc.) wurde was („Standardware“, Personalisierte Ware, etc.) von wo (Deutschland, Österreich, EU, Nicht-EU, außerhalb Europa, etc.) bestellt?

Grüße,
Tomh

Wo: Vertreter kam nach Hause
Was: Wintergarten, bei dem allerdings nur 2 Maße ermittelt wurden
von Wo: Deutschland

Deshalb ist §312g Abs. 2 Ziffer 1 in diesem Fall bei rudimentärer Planung und „kein Zuschnitt“ gar nicht anwendbar.
Dennoch war dies ein Streitpunkt - ein weiteres Kommentar zur Firma und Vorgehensweise behalte ich lieber erstmal bei mir.

Hm? Und warum ist das deiner Meinung nach anders als

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html Abs. 2 Pkt. 1)

zu verstehen? Wieviele Maße braucht es denn deiner Meinung nach, damit ein Fenster eine individuelle Größe hat?

Anyway: es geht doch wohl nicht nur um die Lieferung, sondern um die Herstellung eines Wintergartens, also incl. Montage, oder? Womit es sich nicht um einen Kaufvertrag handelt sondern um einen Werkvertrag. Lies mal:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/widerrufsrecht-beim-werkvertrag-schneller-als-gedacht_148587.html
Sollte ziemlich gut auf deinen Fall passen.

Btw., bitte nicht immer auf ‚Antworten‘ klicken, sondern auf ‚Kommentieren‘ DIREKT im Posting, auf das du antwortest. Du wirst feststellen, dass ansonsten spätestens morgen der Thread hier nicht mehr sinnvoll zu lesen ist, weil die falsch konfigurierte Software dieses Forums die Beiträge auf sinnfreie Weise neu sortiert und dann niemand mehr die Reihenfolge erkennt.

Sorry, habs nun mit dem Kommentar verstanden. :smile:
Wenn nur ein Fenster Länge x Breite ausgemessen wird, auf den ein Wintergarten gebaut werden soll, dann kann das nie ein „individueller“ Bau sein, da der Hersteller keine Maße hat um irgendwelches Material auf „individuelle“ Längen zu schneiden, vor allem, wenn es ums Eck geht…

Jetzt aber nochmals zurück zu meine ursprünglichen Frage.
Gilt der Widerruf als angenommen, wenn eine festgesetzte Frist überschritten ist?

Hi!

Und schon wieder eine Frage:
Wie ist der Widerruf erfolgt? E-Mail, Telefonat, eingeschriebener Brief, etc.

Und dann noch:
2 Maße gemessen und Wintergarten wurde bestellt? Dann dürften die beiden Maße bereits gereicht haben - oder war noch eine detailliertere Planung vorgesehen?

Grüße,
Tomh

So einfach ist das natürlich nicht. Die Definition von ‚individuell‘ ist: es wird für genau diesen Kunden gebaut oder angepasst. Wenn nur ein Standardartikel nach den Maßen ausgesucht wird dagegen nicht. Auf die Anzahl der Maße kommt es dabei natürlich logischerweiser überhaupt nicht an. Denk mal an einen Gürtel - was willst du da für Maße nehmen, wenn nicht allein den Körperumfang? Und ist der extra dafür angefertigte Gürtel etwa nicht individuell? Oder was ist mit dem gemalten Portrait, das nicht mal irgendein Maß einhält?

Nein. Weil er gar nicht angenommen werden muss. Ein Widerruf ist eine EINSEITIGE Willenserklärung. Und es gibt da dementsprechend auch keine Frist, die der Empfänger zu beachten hat. Entweder er hat den Widerruf empfangen oder nicht. Das geht aus
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
hervor, dort ist eben nirgends verlangt, dass ein Widerruf angenommen werden muss. Hier:


nochmal eine Definition dazu.

Wobei der Widerrufende im Zweifel NACHWEISEN können muss, dass der Empfänger den Widerruf auch empfangen hat. Deshalb ist eine Bestätigung des Empfängers zwar nett, erleichtert auch den Beweis, aber es gibt eben keinerlei Pflicht zu dieser Bestätigung und sie ist auch nicht notwendig (man kann doch wohl den Zugang beweisen, oder?).

Zugang ist natürlich besser; aber wenn dies nicht der Fall ist, dann vllt wenigstens die Absendung.

Guten Morgen,

vielen Dank für die zahlreichen Beiträge.
Die Diskussion hat sich nun etwas von der ursprünglichen Frage entfernt, aber diese wurde dennoch beantwortet.
Danke dafür!

Nichts für ungut, aber hier werden wohl Äpfel mit Birnen verglichen. Bei einem Gürtel reicht natürlich die Länge und er ist individuell auf den Kunden abgestimmt. Das ist keine Frage.
Bei einem komplexen Wintergarten sieht das anders aus. Der kann im Lauf der Planung natürlich individuell werden, aber in ein Baufenster mit Länge x Breite kannst du auch einen Standard-Wintergarten bauen.
Hier geht es primär um die Behauptung des „Herstellers“, dass der oben aufgeführte Paragraph sofort nach Vertragsabschluss greift und ein Widerruf nicht möglich ist.

Ein ähnlicher Fall ist dieser hier: Urteil des AG München vom 13.09.2017, Az.: 224 C 18398/15
Glücklicherweise wurde von uns diese aufgeführte Vorauszahlung nicht geleistet und es ist kein finanzieller Schaden entstanden.
Man kann sagen, dass wir zuerst blauäugig waren und mit einem leicht blauen Auge aus der Sache kamen.

Gruß Slider

Der Widerruf wurde per Einwurfeinschreiben und per Email gesendet.

Die Herstellerfirma hat daraufhin den Eingang ungewollt bestätigt, indem eine Antwort kam, dass der Widerruf nach dem oben aufgeführten Paragraphen nicht möglich sei. Lediglich ein Rücktritt wäre möglich, der allerdings Schadenersatz beinhaltet. Ein Beweis für den Eingang des Widerrufs ist somit vorhanden.

Auf dieses Schreiben habe ich geantwortet, den o.a. Paragraphen erklärt und seitdem nichts mehr von der Firma gehört.
Deshalb meine ursprüngliche Frage wegen der Frist.

Grüße
Sli