Hallo,
angenommen man hat im Netz einen Mobilfunkantrag in Verbindung mit dem Kauf eines Handys im Internet abgeschlossen. Käufer hat Kaufvertrag fristgerecht widerrufen und die Ware, d.h. Handy und noch versiegelte SIM zurückgeschickt.
Widerruf angebl. nicht möglich, behauptet Verkäufer, weil Ware angeblich gebraucht sei (was nicht stimmt, Ware wurde lediglich aus- und sofort wieder eingepackt, Käufer besteht auch auf Widerruf). Was, wenn nun Mobilfunkanbieter erste Gebühren abbucht. Soll man zurückbuchen lassen wegen Widerruf oder die Abbuchung zurückverlangen?
danke