Liebes Forum!
Ich weiß nicht, ob diese allgemeine Frage hier gestattet ist.
In unserer Nachbarschaft kam bei einer Diskussion die Frage auf:
Ist eine Hausüberschreibung an ein Kind nach 15-20 Jahren rückgängig zu machen?
Danke.
Gruß Rosa
Liebes Forum!
Ich weiß nicht, ob diese allgemeine Frage hier gestattet ist.
In unserer Nachbarschaft kam bei einer Diskussion die Frage auf:
Ist eine Hausüberschreibung an ein Kind nach 15-20 Jahren rückgängig zu machen?
Danke.
Gruß Rosa
Ist eine Hausüberschreibung an ein Kind nach 15-20 Jahren
rückgängig zu machen?
Ja, z.B.:
§528 BGB Rückforderung wegen Verarmung des Schuldners
Hier aber evtl. nur innerhalb von 10 Jahren, wobei §528 hier keine Frist setzt.
§530 BGB Widerruf der Schenkung wegen groben Undanks
Wobei grober Undank nicht so zu verstehen ist, wie es allgemein verstanden wird. Grober Undank wäre, wenn der Beschenkte dem Beschenkten nach dem Leben trachtet, ihn betrügt o.ä.
Wenn er nur z.B. den Kontakt verweigert oder allgemein unfreundlich gegenüber dem Schenkenden ist, ist das kein grober Undank.
Grüße
Holygrail
Vielen Dank für die Auskunft.
Gruß Rosa