Hallo,
jetzt wahrscheinlich eine etwas peinliche Frage: es geht um einen Kleinunternehmer - ein Privatmann, der seit 2007 eine kleine Voltaikanlage auf sein Dach installiert hat. Ein Sachverhalt wie er häufig zu finden ist.
Der Kleinunternehmer hat seit Beginn der Installation zur UST optiert und erstellte jährlich eine UST-Erklärung. Mit der letzten Erklärung hat er dem FA gegenüber schiftlich den Antrag gestellt wieder nach Kleinunternehmerregelung besteuert zu werden (künftig keine UST) mehr. Nun kommen Zweifel auf ob dieser Schritt richtig war und es stellt sich die Frage, ob er mit der neuen Erklärung den im vergangenen Jahr gestellten Antrag wieder rückgängig machen kann.
Die erhaltenen Geldleistungen vom Energiewerk sind nach wie vor incl. UST - muß der diese dann zurückzahlen sofern er bei der Kleinunternehmerregelung verbleibt?
Über Hinweise, Anregungen, Tipps oder gar klare Anweisungen bin ich sehr dankbar.