Widerruf möglich?

Hallo zusammen,
habe seit ca. 10 Jahren eine private Haftpflichtversicherung. Nun war am Dienstag 25.05.10 der Versicherungsvertreter da und hat mir eine Vertragsverlängerung u. Vertragsumstellung aufgeschwatzt, d.h. ich habe am Dienstag durch meine Unterschrift dieser Umstellung zugestimmt. Der Vertreter hat mir auch eine CD auf der Vertragsbedingungen usw. drauf sind da gelassen.

Gestern, 27.05.10, habe ich nun die Police erhalten und inzwischen - nachdem ich mir ein paar Gedanken darüber gemacht habe - möchte ich diese Vertragsänderung aber nicht mehr.

Besteht die Möglichkeit, dass ich das ganze widerrufe bzw. rückgängig mache??? Wenn ja - was muss ich tun?? Hier noch eine Info: Als Beginn der Versicherung steht auch der 25.05.2010 (also der Tag an dem ich unterschrieben habe) in der Police drin…

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Hallo,

im Versicherungsschein müsste die Frist für den Wiederspruch angegeben sein.

Viele Grüße

Hallo,
du kannst zwei wochen nach erhalt der police widerrufen. wenn du aber dein police mal komplett durchliest wirst du diesen absatz finden indem das drin steht.

HALLO;man kann eine Vesicherung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Unterschrift jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen,es sei denn,es wurde eine sofortige Versicherungsdeckung gewünscht,was aber nicht der Fall war,weil die Vers. ja schon bestand.Also schriftlich widerrufen,und um eine Bestätigung bitten.

Wünsche ein schönes Wochenende

Hallo,
wenn Du kein Vollkaufmann bist (was wahrscheinlich ist), der Vertrag länger als 1 Jahr dauert und bei Antragsunterzeichnung keinen sofortigen Versicherungsschutz beantragt hast, kannst Du den Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen (Eingang beim Versicherer) widerrufen.
Gründe dafür brauchst Du nicht anzugeben.
Da die Versicherer diese Gesetzesvorschrift natürlich auch kennen, unterschreibt man oft auf dem Antragsformular (ohne es zu wissen) auch den Wunsch auf sofortigen Versicherungsschutz. Damit ist der Widerruf von der Zustimmung des Versicherers abhängig. Er wird ihn wahrscheinlich ablehnen.
In einem solchen Fall hat man nur dann eine Chance auf Annullierung des Vertrages, wenn die Angaben in der Police von denen im Antrag abweichen, der Versicherer also einen Fehler gemacht hat.
Tipp: Richte einfach ein Schreiben (sicherheitshalber per Einschreiben) an Deinen Versicherer (nicht Vertreter) folgenden Inhalts

Hallo gin014

Kenne das deutsche Recht nicht.
I.d.R. (nach schweizer Recht) Widerruf nicht möglich. Ausstieg nur möglich:

  • im Schadanfall
  • bei Ablauf des Vertrages

Gruss
Emmanuel

Guten Morgen,

Laut Gesetz steht dem VN (Versicherungsnehmer) nach erhalt der Police ein Widerrufsrecht von einem Monat zu. Du kannst den Vertrag also bis zum 27.06.10 ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief, Fax oder Email) widerrufen. Aus Erfahrung schlage ich vor per Fax zu widerrufen und die Faxbestätigung für eventuelle Probleme gut aufzubewahren.

Hoffe ich konnte dir Helfen.