Einmann Betrieb kauft für einen Kunden ein. Anschließend möchte der Kunde den Kaufvertrag widerrufen. Der Widerruf ist gegenüber dem Einmann Betrieb zu richten, oder? Soweit ist mir das klar, aber der Einmann Betrieb kann wegen seiner gewerblichen Tätigkeit die Ware zu seinem Händler nicht zurück schicken.
Das wäre aber für einen Einmann Betrieb auf Dauer ein sehr hohes Risiko. Man stelle sich vor es geht um einige Tausend Euro, auf die der Betrieb sitzen bleibt.
Ist das rechtlich so oder gibt es da doch eine Maßnahme.
einen Grund habe ich nicht, aber der soll uns auch nicht weiter stören. Angenommen ist liegt ein gültiger Grund vor. Ist es dann so wie in der Frage beschrieben?
einen Grund habe ich nicht, aber der soll uns auch nicht
weiter stören. Angenommen ist liegt ein gültiger Grund vor.
Ist es dann so wie in der Frage beschrieben?
Ist das ein reines Kaufgeschäft oder geht es z.b. um einen Handwerker, der material für einen Auftrag beschafft, der widerufen wird?
einen Grund habe ich nicht, aber der soll uns auch nicht
weiter stören. Angenommen ist liegt ein gültiger Grund vor.
Wichtig wären für dieses Fallbeispiel um welchen Vertrag es sich handelt (Versandhandel | Normaler Handel | Handwerkerauftrag | Haustürgeschäft).
Hierfür gelten ganz unterschiedliche Regelungen!
Einmann Betrieb kauft für einen Kunden ein. Anschließend
möchte der Kunde den Kaufvertrag widerrufen. Der Widerruf ist
gegenüber dem Einmann Betrieb zu richten, oder? Soweit ist mir
das klar, aber der Einmann Betrieb kann wegen seiner
gewerblichen Tätigkeit die Ware zu seinem Händler nicht zurück
schicken.
Und wenn er vereinbart, die Ware in Kommission zu verkaufen?
Fallbeispiel: IT-Dienstleister bestellt bei Internethändler einen Drucker. Drucker entspricht nicht den Anforderungen, da der Kunde des IT-Dienstleisters im Nachhinein noch Einsatzzwecke äußert, die vor dem Kauf vergessen wurden.
Fallbeispiel: IT-Dienstleister bestellt bei Internethändler
einen Drucker. Drucker entspricht nicht den Anforderungen, da
der Kunde des IT-Dienstleisters im Nachhinein noch
Einsatzzwecke äußert, die vor dem Kauf vergessen wurden.
warum sollte das ein Problem des Händlers sein? Es muß doch auch für den Kunden einsichtig sein, daß der Fehler bei ihm liegt.
einen Grund habe ich nicht, aber der soll uns auch nicht
weiter stören. Angenommen ist liegt ein gültiger Grund vor.
Ist es dann so wie in der Frage beschrieben?
das ist Pech für den Händler. Solche Risiken muss er über seinen Gewinn abdecken können. Kann er das nicht, sollte er seinen Kunden kein Rücktrittsrecht einräumen oder Vertriebswege nutzen, die ein solches gesetzlich nicht vorsehen.
natürlich ist es eine Sache zwischen Kunde und IT-Dienstleister. Aber ein Fehlkauf oder ein Kauf der nicht den Erwartungen entspricht kann immer wieder passieren.
Also ist es dann gesetzlich möglich die Ware zurück zusenden oder nicht auch wenn diese über einen gewerblich Tätigen Dienstleister für seinen Kunden bestellt worden ist.
Also ist es dann gesetzlich möglich die Ware zurück zusenden
oder nicht auch wenn diese über einen gewerblich Tätigen
Dienstleister für seinen Kunden bestellt worden ist.
nein. Es handelt sich um keinen Verbrauchsgüterkauf und somit besteht kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht. Es kann dem Vorlieferanten auch egal sein, wenn der Verkäufer so kulant ist, dem Kunden derartig entgegen zu kommen. Daraus erwachsen ganz sicher keine Ansprüche gegen Dritte.
Es ist völlig unabhängig davon, ob der Endkunde dem Händler gegenüber ein gesetzliches Widerrufsrecht wegen eines Verbrauchsgüterkaufs hat oder nicht. Das tangiert niemals das Verhältnis zum Vorlieferanten.
Ungeachtet der Rechtslage ist die Sache eigentlich auch aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten klar:
Der Großhändler handelt in großen Mengen, erzielt wenig Gewinn und bietet wenig Service.
Der Einzelhändler handelt in kleinen Mengen und erzielt deutlich höhere Gewinne, da er seinen Kunden Service und Beratung bietet.
Zumindest sollte es so sein.
Erwartet nun der Einzelhändler, dass der Großhändler seinerseits die Leistungen erbringt, die der Endkunde vom Einzelhändler verlangt, müsste der Einzelhändler deutlich mehr für die Ware bezahlen oder, was noch viel konsequenter wäre, würde der Großhändler den Einzelhändler umgehen und den Endkunden direkt beliefern.
einen Grund habe ich nicht, aber der soll uns auch nicht
weiter stören. Angenommen ist liegt ein gültiger Grund vor.
Ist es dann so wie in der Frage beschrieben?
das ist Pech für den Händler.
Ohne Grund geht gar nichts. Der Sachverhalt lässt sich also so gar nicht beurteilen. Ist der Grund das Widerrufsrecht für Verbraucher, könnte deine Aussage stimmen. Beim Sachmangel gibt es allerdings einen Rückgriff. Und auch sonst stellt sich die Frage, wie genau das denn hier alles abgewickelt wird. Im Fall der Vertretung nach §§ 164 ff. BGB wäre ein Widerruf natürlich möglich, weil der Ein-Mann-Betrieb gar nicht Partei des Kaufvertrages wäre.
Ohne Grund geht gar nichts. Der Sachverhalt lässt sich also so
gar nicht beurteilen. Ist der Grund das Widerrufsrecht für
Verbraucher, könnte deine Aussage stimmen. Beim Sachmangel
gibt es allerdings einen Rückgriff.
Würden wir dann nicht von Rücktritt statt von Widerruf sprechen?