Widerruf möglich?

Hallo zusammen,
ein Bekannter hat seit ca. 10 Jahren eine private Haftpflichtversicherung. Nun war am Dienstag 25.05.10 der Versicherungsvertreter da und hat ihm eine Vertragsverlängerung u. Vertragsumstellung aufgeschwatzt, d.h. er hat am Dienstag durch seine Unterschrift dieser Umstellung zugestimmt. Der Vertreter hat ihm auch eine CD auf der Vertragsbedingungen usw. drauf sind da gelassen.

Gestern, 27.05.10, hat er nun die Police erhalten und inzwischen - nachdem er sich ein paar Gedanken darüber gemacht hat - möchte er diese Vertragsänderung aber nicht mehr.

Besteht die Möglichkeit, dass er das ganze widerruft bzw. rückgängig macht??? Wenn ja - was muss er tun?? Hier noch eine Info: Als Beginn der Versicherung steht auch der 25.05.2010 (also der Tag an dem er unterschrieben hat) in der Police drin…

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Hallo,

also ersteinmal ist einer Privathaftpflicht so mit die wichtigste Versicherung die man haben sollte. Da sich bei den Versicherungen in den letzten Jahren oft einiges an Deckungserweiterungen getan hat, ist auch der Erhalt der neuen Bedingungen zu empfehlen (meist zur gleichen Prämie wie bisher). Auch ist der Erhalt der neuen Bedingungen oft an einer Vertragsverlängerung um 3 Jahre gebunden.

Wenn dein Bekannter sich hat etwas aufschwatzen lassen sollte er dringend den Vertreter oder die Gesellschaft wechseln. Versicherungen setzen ein gewisses Maß an Vertrauen voraus, dass hier offenbar nicht existiert.

Widerrufen kann dein Bekannter die Verlängerung bis 2 Wochen nach Erhalt der Police. Dazu reicht ein kurzer zweizeiler an die Versicherung, dass die Verlängerung widerrufen werden soll und der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgeführt werden soll.

ABER: wenn er nicht vor hatte die Versicherung zu kündigen / zu wechseln, was spricht dann gegen die Deckungserweiterungen?!

Grüße

Lars Grimm

Er hatte vor die Versicherung zu wechseln u. die Haftpflicht wo anders abzuschließen, aber aufgrund des Besuchs des Vertreters hat er sich zu dieser Umstellung bzw. Verlängerung überreden lassen.
Also wenn ich das richtig verstehe, kann er die Vertragsänderung auf jeden Fall widerrufen (innerhalb 14 Tagen). Sollte er abwarten bis der Widerruf von der Gesellschaft bestätigt wurde oder kann er gleich im Widerrufs-Schreiben auch den Vertrag kündigen?? was ist sinnvoller??

Danke für die Hilfe!!!

Er kann den Vertrag auch im Widerrufsschreiben kündigen. Allerdings erst zur nächsten Hauptfälligkeit. Die steht in der „alten“ Police.

Grüße

Lars Grimm