FALL:
Jemand schliesst einen Dienstvertrag ab mit einer Internetplattform mit Sitz im Ausland.
Widerruf erfolgt kurz danach nach den §§ 355 BGB.
Muss dem Widerruf stattgegeben werden?
Fall Ende.
FALL:
Jemand schliesst einen Dienstvertrag ab mit einer Internetplattform mit Sitz im Ausland.
Widerruf erfolgt kurz danach nach den §§ 355 BGB.
Muss dem Widerruf stattgegeben werden?
Fall Ende.
Warum soll bei einem Vertrag mit einem luxemburgischen Unternehmen das deutsche BGB Geltung finden? Was sieht denn die Internetplattform zum Thema Widerruf vor? Es ist durchaus möglich, dass ein Widerrufsrecht einberaumt wird, aber ziemlich sicher nicht nach dem BGB.
Vielleicht, weil sie ihre Dienste in D für Deutsche anbieten und sich dabei selbstverständlich an deutsche Gesetze zu halten haben?
Aber ob das hier tatsächlich so ist weiß niemand, denn die Frage beinhaltet keinerlei Informationen, die zur Beantwortung notwendig wären. Da kann sich der Fragesteller nur selber antworten.
Fall Ende.
Gruß
anf
Aber nur vielleicht!