Fall:
Jemand meldet sich in einer Flirtbörse online an.
Er nutzt 10 Tage die Börse. Kann er dann in 14 Tagen nach § 355 BGB Fernabsatz widerrufen?
Fall Ende.
Fall:
Jemand meldet sich in einer Flirtbörse online an.
Er nutzt 10 Tage die Börse. Kann er dann in 14 Tagen nach § 355 BGB Fernabsatz widerrufen?
Fall Ende.
Schau mal nach https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html, speziell der letzte Absatz.
Trifft der bei Dir zu?
Werde ich mal genau recherchieren. Danke
Trifft zu.