Widerruf nach § 355 BGB

Fall:

Jemand meldet sich in einer Flirtbörse online an.

Er nutzt 10 Tage die Börse. Kann er dann in 14 Tagen nach § 355 BGB Fernabsatz widerrufen?

Fall Ende.

Schau mal nach https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html, speziell der letzte Absatz.
Trifft der bei Dir zu?

Werde ich mal genau recherchieren. Danke

Trifft zu.