Widerruf nicht bestätigt

Hallo

wer weiß was…dazu
Angenommen:

ein widerruf zur eine Firma in Österreich für entgeltliche Unterhaltung
Vertragsdauer 1 Jahr,wird nicht bestätigt,keine antwort .
Wie lange hat die Firam Zeit sich zu Äußern.
Besteht der Vertrag weiter oder gilt der Widerruf als genehmigt.
Das Geld das für das Jahr bezahlt wurde,Rückerstattung wie kann das gehen?
Wenn der Account ab 18 Jahr vom Betreiber nicht gelöscht wird,
wer hat die Verantwortung für die Zeit nach dem Widerruf?
Einwählen nach den Widerruf ist wahrscheinlich nicht mehr möglich,da das vieleicht als Vertagsverlängerung angesehen werden kann.?

Danke

Hallo!

Wie es in Ö. läuft, weiß ich nicht. Aber m.W. fordert das dt. Gesetz keine Widerrufs-Bestätigung.

Gruß
Falke

Hallo,

ein widerruf zur eine Firma in Österreich für entgeltliche
Unterhaltung

besteht denn überhaupt ein Widerrufsrecht?

Gruß

S.J.

Hallo,
ich denke schon aber,das ist die Frage,besteht ein Widerrufrecht?
Angenommen:
Lt:AGB :
Widerrufsrecht:Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen widerrufen…
dann,
Besonderer Hinweis: ihr Widerruf erlischt vorzeitig,wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren auddrücklichen Wunsch erfüllt ist,
bevor sie ihr Widerrufsrecht ausgeführt haben.

Wie ist das zu verstehen?

Ganz Allgemein gedacht:
Natürlich muss man sich erst anmelden,für ein Jahr bezahlen um den Dienst zu nutzen
dann kann erst festgestellt werden gibt es techniche Schwierigkeiten sagt das Programm zu usw.
es macht doch nur Sinn wenn ich danach noch Widerrufen kann…?
aber wie wird die Testnutzung berechnet?
Oder ist alles wieder einmal ganz anders wie der Verbraucher sich das denkt.
Danke

Hallo,

Wie ist das zu verstehen?

Ganz Allgemein gedacht:
Natürlich muss man sich erst anmelden,für ein Jahr bezahlen um
den Dienst zu nutzen
dann kann erst festgestellt werden gibt es techniche
Schwierigkeiten sagt das Programm zu usw.
es macht doch nur Sinn wenn ich danach noch Widerrufen
kann…?
aber wie wird die Testnutzung berechnet?
Oder ist alles wieder einmal ganz anders wie der Verbraucher
sich das denkt.

Sinn des Widerrufssrechtes ist es sicher nicht, dass man die Leistung testweise in Anspruch nimmt, sondern, dass man Entscheidungen nochmals überdenken können soll.

Mir erschließt sich aus o.g. nicht, worum es hier konkret geht, aber hier scheint es mir so, als wenn die Leistung erbracht und in Anspruch genommen wurde, womit das Widerrufsrecht erloschen sein dürfte.

Gruß

S.J.