Widerruf oder Nacherfüllung

Hallo,

nehmen wir mal an Käufer K hat online 51 Terrassendielen unterschiedlicher Länge und von höchster prime Qualität bestellt. Er bekommt diese fristgerecht geliefert und stellt bei näherer Betrachtung fest, dass die Dielen erhebliche Mängel aufweisen. Zugrunde legt er die Sortierungsbeschreibung für Terrassendielen des Vorlieferanten, der diese Holzsorte nur in der besagten Qualität „prime“ führt. Die Dielen sollen zu allererst 3-seitig Fehlerfrei sein, ringsherum glatt und anschließend geschliffen sein. Die Dielen sollen nach der besten Standardsortierung nochmalig zu prime aussortiert worden sein.
Äste dürfen wenn dann nur als Punktäste vorkommen und stellen eine Ausnahme dar. Die Holzauswahl soll absolut homogen sein.
Stattdessen kommen etliche große Äste und Verwachsungen vor, etliche Flecken aus Fett von einem Gabelstapler, Kanten unsauber, Flächen mit Hobelschlägen und Ausrissen, Holzauswahl unhomogen etc.

Käufer K hat meistens keine Wahl eine gute ansehnliche Seite der Diele auszuwählen, weil jede Seite einen Mangel hat. Noch dazu sind die Dielen seiner Meinung nach nicht geschliffen, sonst wären die Hobelschläge weg.
Nehmen wir weiter an, dass Käufer K die Ware mit etlichen Fotos reklamiert hat und der Einkäufer E des Lieferanten L sich mit folgendem Vorschlag zurückmeldet :

Dielen seien bestimmt einseitig verwendbar und aus Kulanz würde man 10 % der Dielen austauschen. Dies würde 5 von 51 Dielen entsprechen.

Käufer K hat noch eine Woche Zeit zum Widerruf. Gehen wir weiter davon aus, dass L nicht die aktuelle Widerrufsbelehrung abgedruckt hat und somit auch nicht darauf hinweist, dass der Käufer K im Widerrufsfall die Speditionskosten zu übernehmen hat. Auch druckt L keine Schätzkosten ab.
Käufer K sieht sich also auf jeden Fall in der finanziellen besseren Lage.

Ferner kündigt Käufer K dem Lieferanten L an, dass er alle seiner Meinung nach mangelhaften Dielen dokumentieren wird und dafür Ersatz möchte, ganz gleich wie viele das sind, ansonsten würde K von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
L hat sich dazu noch nicht gemeldet.

Käufer K fragt sich nun, ob er sich auf eine evtl. wieder schlechte Nachlieferung einlassen soll und ob er danach noch Rücktrittsrechte hat oder ob er gleich die komplette Lieferung per Widerruf zurückgehen lassen soll, solange die Frist noch greift?
Käufer K ist verunsichert, weil die Ware zum Widerrufen unversehrt bleiben muss und er die Dielen teilweise schleifen muss, um zu entscheiden, ob diese zu gebrauchen sind oder nicht.
Käufer K hat Angst, dass er schließlich doch seinem Geld hinterher rennen muss.

MFG,

Astra.silver

Hallo,

ich hab jetzt mal nur überflogen. Wenn meine Antwort so nicht weiterhilft, einfach nachfragen.

Wenn sich auch nach dem Schneiden herausstellt, dass die Ware mangelhaft ist, berechtigt dies ja zum Rücktritt. Wenn also wirklich Mängel vorliegen, hat man auch keine Mehrkosten.

Die Frage ist freilich, ob es sich wirklich nicht um einen unerheblichen Mangel handelt (dann ist der Rücktritt ausgeschlossen, allerdings Kaufpreisminderung möglich). Ist das hier Geschmackssache? Wenn man darüber nicht streiten möchte, ist wohl der Widerruf „sicherer“.

Abseits der rechtlichen Regelungen ist natürlich immer auch zu prüfen, ob man sich nicht einfach einig wird - es lässt sich doch für beide Seiten klar formulieren, was gewünscht ist, und für den Fall mangelhafter Ergebnisse, die auf der gelieferten Ware beruhen, wird festgesetzt, wie die Konsequenzen auszusehen haben.

Schöne Grüße

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Käufer K fühlt sich allerdings besser, wenn er die komplette Ware, für die es Sortierungsrichtlinien gibt, die nicht erfüllt wurden, per Widerruf zurückgeben könnte.

Lässt sich Käufer K vorab auf eine Nachbesserung ein, hat dieser laut seinem Kenntnisstand keine Möglichkeit mehr den doch „einfachen“ Widerruf zu nutzen, falls die erneut gelieferte Ware wieder strittig ist.

Gern :smile:

Wenn K sich dann gut fühlt, soll er widerrufen, ist doch kein Problem? Er ist ja nicht verpflichtet, sich auf eine Nachbesserung einzulassen. Ich erinnere da aber noch mal an die ja nicht schlechte Verhandlungsposition - mit dem Verkäufer lässt sich problemlos auch eine längere Widerrufsfrist vereinbaren.

Wenn er nicht darauf eingeht, dann eben doch sofort widerrufen. Mir wäre auch nicht bekannt, dass eine mangelhafte Lieferung den Beginn der Widerrufsfrist verzögert - darüber ließe sich sicher streiten, aber auf solche Dinge sollte man sich wohl eher nicht einlassen, wenn das Kind nicht schon in den Brunnen gefallen ist^^

Was mich mal noch interessiert: Ist K denn sicher, auch wirklich ein Widerrufsrecht zu haben?

„eine mangelhafte Lieferung den Beginn der Widerrufsfrist verzögert“ - wie war das gemeint?

Der Käufer K meint, dass ihm nach einem Nachbessern in Form einer neuen Lieferung zum Austausch der mangelhaften Dielen kein Widerrufsrecht mehr zusteht, weil er sich a) in diesem Moment auf die Nachbesserung eingelassen hat und b) die Widerrufsfrist zeitlich schon abgelaufen ist.

Woran erkennt K, dass er ein Widerrufsrecht hat?
Dieses Widerrufsrecht steht zumindest in der Widerrufsbelehrung des Händlers, allerdings in der Fassung 2011. Laut aktuellem Recht (1.6.2014) hat K erörtert, dass er zumindest keine Speditionskosten für den Rücktransport bezahlen muss, da der Händler ansonsten darauf hinweisen hätte müssen bzw. Schätzkosten angeben hätte müssen. In der Widerrufsbelehrung steht aber nur, dass Speditionsware von Ihnen abgeholt wird, also somit auch von Ihnen organisiert wird.

So wie das Widerrufsrecht nur eine Ausnahmeregelung ist, gibt es auch Ausnahmen vom Widerrufsrecht selbst - etwa für individuell angefertigte Ware, die sich nicht mehr anderweitig verkaufen lässt. Bestreitet der Verkäufer denn das Bestehen eines Widerrufsrechts? Erscheint es K nicht bemerkenswert, dass der Verkäufer von „Kulanz“ spricht - er sich also nicht unbedingt in einer Pflicht sieht?

„„eine mangelhafte Lieferung den Beginn der Widerrufsfrist verzögert“ - wie war das gemeint?“ - Eine Widerrufsfrist kann nur berechnet werden, wenn der Beginn auch feststeht. Die Frist beginnt bei Fernabsatzverträgen grob gesagt mit Lieferung der Sachen. In deinen vorhergehenden Beiträgen hörte es sich an, als wollte K darauf hinaus, die „Lieferung der Sachen“, die den Fristbeginn in Gang setzt, wäre nicht erfüllt, wenn eine mangelhafte Sache geliefert wurde, mit der Folge, dass die Frist noch nicht läuft und das Widerrufsrecht länger als gewöhnlich besteht. - Wüsste ich nicht, erscheint mir aber denkbar, siehe vorige Antwort.

Im Übrigen kann ich mich nur wiederholen: Wenn K kein Risiko bzgl Rücktrittsrecht (das ist etwas anderes als Wideruffsrecht!) eingehen möchte und außerdem keine Lust hat, mit dem Verkäufer über ein verlängertes Widerrufsrecht zu verhandeln, dann soll er eben gleich widerrufen, wo ist dann noch das Problem?

Hallo,

diese Ausnahmen sind in der Widerrufsbelehrung geregelt, treffen aber nicht zu.
Kulanz wahrscheinlich deshalb, weil Händler nur Zukäufer ist und Kulanz vom Vorlieferanten kommt. Vielleicht geht man nicht davon aus, dass K widerrufen wird. Schlafende Hunde nicht wecken!

K bekam Lieferung letzten Dienstag, also Widerrufsfrist bis Dienstag nächste Woche.

Absatz 3 : Das Problem = Laut Infos max. 4 Wochen Frist für Händler auf Rückzahlung und dann noch nicht mal klar, ob Händler alles bezahlt, obwohl er muss. Im schlimmsten Fall Anwalt, das will K vermeiden.
Dann muss K neues Holz wieder beschaffen. Temperaturen werden kälter und Vorräte bei Händler knapper.