Hallo,
Käufer K kauft bei Ebayhändler H ein handgemaltes Ölbild. Der Künstler ist nicht bekannt, das Bild hat keinen großartigen Wert, es wurde aufgrund der Abbildung in der Auktion gekauft. In der Auktion gibt der V an, dass das Bild registriert sei, zB unter der Nr 1234.
K und V schließen also einen Kaufvertrag über das Bild 1234 ab.
V liefert allerdings ein anderes Bild, zwar mit dem gleichen Motiv aber geringfügig anders, außerdem trägt das Bild die Nr 5678, daneben wurde noch die 1234 geschrieben.
K möchte dieses Bild nicht, er möchte das gekaufte mit der wirklichen Nr 1234, da ihm das besser gefällt. K teilt das dem V mit, dieser bestätigt, dass er ein anderes Bild geschickt habe, da das ersteigerte Bild auf dem Versand zu ihm beschädigt worden sei. Wenn man das geschickte Bild nicht wolle könne man ja sein Widerrufsrecht nutzen.
Ist es richtig, dass der K das Widerrufsrecht wahrnehmen würde, wenn er dieses Bild nicht will?
Ist es nicht eher so, dass man das als Falschlieferung bezeichnen kann und K gar nicht widerrufen kann, da er ja über dieses Bild nie einen Kaufvertrag abgeschlossen hat?
Kann K eigentlich einen Beweis fordern, dass das richtige Bild beschädigt worden ist (Foto o.ä.), wenn er der Aussage des V allein nicht glaubt?
Zusatzfrage:
V verkauft viele Bilder mit gleichem Motiv, die Bilder scheinen Massenproduktion zu sein. Kann K insofern von V Nachbesserung verlangen, dass das beschädigte Bild „abgemalt“ wird? Diese Frage wirklich nur vor dem Hintergrund, dass mehrfach pro Woche fast identische (eben nur ein paar Pinselstriche anders) Bilder verkauft werden.
Interessierte Grüße,
Sue
. Das wusste K natürlich vorher, aber es war ihm egal, ob der V mit dem Artikelpreis oder mit dem Versand seinen Schnitt macht, denn K ging ja davon aus, die richtige Ware zu bekommen und diese auch zu behalten.