Widerruf Online-Mobilfunkvertrag verweigert

Hallo!
X hat über Ebay ein Netbook-Handyvertrag-Bundle gekauft, Widerrufsrecht war groß ausgeschrieben (14 Tage etc.). Innerhalb der Frist möchte X (X hat bisher nur eine der beiden SIM-Karten erhalten und diese auch noch nicht benutzt) beim Händler den Vertrag widerrufen.

Der Händler weigert sich und erklärt, die Verträge seinen schon bei den Mobilfunkanbietern und man könne höchstens eine Gtuschrift über die entstehenden Kosten leisten. X möchte aber den Vertrag gänzlich widerrufen und nicht einfach eine Gutschrift bekommen. Widerruf per Einschreiben wurde beim Händler eingereicht, er bleibt hartnäckig. Mobilfunkanbieter A möchte die Sache prüfen (meldet sich aber ewig nicht), Mobilfunkanbieter B verweist auf den Hädler („Bitte wenden Sie sich an den Hänlder, wir können nichts für Sie tun.“).

Was kann X noch machen, um zu seinem Recht zu kommen? Es besteht doch ein Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages?

Nach meiner unmaßgeblichen Meinung ist der Rücktritt durch Zustellung der Rücktrittserklärung beim Vermittler rechtsgültig zustande gekommen, sofern er wirklich innerhalb der 14 Tage lag. Das kannst Du jederzeit mit der Antwort beweisen, die zwar nicht in Deinem Sinn ist aber sie ist vorhanden. Von daher muss Dein Rücktritt ja angekommen sein.
Da der Vertrag vermutlich unter die 200,-- Euro Grenze fällt würde ich alles was geschickt wurde zurückschicken (SIM-Karten etc.) an Deinen Vermittler (nicht an den Provider) und mitteilen, dass keinerlei Lastschriften eingelöst werden, da der Vertrag rechtskräftig widerrufen wurde und auffordern, dies dem Provider zu kommunizieren.
Und von da an würde ich alle Lastschriften dieses Providers wg. Widerspruch zurück gehen lassen.

Dazu hast Du längstens 6 Wochen ab Rechnungsabschluss zum in Frage kommenden Abbuchungstermin Zeit.
Beispiel: Abbuchung war 10. Oktober 2010 -> Quartalsweiser Rechnungsabschluss war am 30. Dezember 2010 -> von da ab 6 Wochen -> Lastschrift darf bis 14. Februar 2011 zurückgegeben werden.

Achtung: Dies gilt nicht, wenn Du nachweislich die Lastschrift schon vor dem Rechnungsabschluss zur Kenntnis genommen hast, dann gelten die 6 Wochen ab dem Tag der Kenntnisnahme der Belastung! Deine Bank wird Dich hier beraten.

200 Euro Grenze? 6-Wochen Mythos?
Hallo,

Da der Vertrag vermutlich unter die 200,-- Euro Grenze fällt

welche 200 Euro Grenze?

Und von da an würde ich alle Lastschriften dieses Providers
wg. Widerspruch zurück gehen lassen.

Dazu hast Du längstens 6 Wochen ab Rechnungsabschluss zum in
Frage kommenden Abbuchungstermin Zeit.

Der 6-Wochen Mythos mal wieder. Das hängt einzig und allein davon ab, wie die eigene Bank das regelt.

http://www.geld-magazin.de/finanzen/girokonten/girok…

Gruß

S.J.

Der 6-Wochen Mythos mal wieder. Das hängt einzig und allein
davon ab, wie die eigene Bank das regelt.
http://www.geld-magazin.de/finanzen/girokonten/girok…

Der obere Teil des Artikels ist korrekt und exakt genau so habe ich es beschrieben.
Der untere Teil ist Unfug.
Eine Einzugsermächtigung liegt nämlich niemals einer Bank sondern immer nur dem Zahlungsempfänger vor. Insofern ist der Satz

Liegt der Bank allerdings gar keine Einzugsermächtigung vor, dann ist die Rückgabe der Abbuchung unbefristet möglich.

ein Schmarrn.
Soweit hier das Abbuchungsverfahren gemeint ist, wurden die falschen Begriffe verwendet und die Fristen falsch angegeben. Wird nämlich eine Lastschrift im Abbuchungsverfahren eingezogen und es liegt der Bank kein Auftrag vor, muss er innerhalb von 1 Geschäftstag zurückgegeben werden.