Widerruf per email

sehr geehrte damen und herren,

kurze knappe schilderung der situtaion:

-handy vetrag gekündingt, ende juli auslaufen, kündigung fristgerecht, schon zugesimmt vom anbieter

-zwischenzeit neues angebot erhalten erst zugestimmt, dann innerhalb der 14-t. frist widerrufen, per email.

frage:
kommt man dann automatisch in die kündigung zurück?
und braucht man bei email unteschrift?

gruß

alex

Generell sollte man lieber nicht per E-mail widerrufen. Sicherer ist per Post als Einschreiben.

Falls der Anbieter den Widerruf per email noch nicht bestätigt hat, entweder anrufen oder sofort per email nochmals senden.