Widerruf Telefonanbieter Haustürgeschäft - Problem

Hallo und guten Morgen,
man stelle sich folgenden fiktiven Fall vor:
Eine alte Dame schließt an der Haustüre einen Vetrag bei V ab über Telefon/Internetanschluß. Die alte Dame ist schon etwas dement und weiß gar nicht was sie da unterschrieben hat. Sie erzählt es ihren Kindern, die natürlich mit ihr schimpfen und vom Widerrufsrecht gebrauch machen.

Dieser geht fristgerecht bei V ein, was auch schriftlich bestätigt wird. Allerdings steht in dem Brief von V, das der Widerruf nicht anerkannt werden kann, weil der Vertrag in einem Laden abgeschlossen wurde. Das ist schlichtweg falsch, schließlich wird in dem Vetrag auf das Widerrufsrecht hingewiesen.
Es folgen mehrere Telefonate mit V. Der Haustürverkäufer hat offensichtlich in seinem Ladenlokal die Vertragsdaten so ins System eingegebn, als wenn die alte Dame vor Ort gewesen wäre.

Die alte Dame erhält schließlich ein Schreiben von V mit dem Datum der Schaltung. Wieder ein Telefonat mit V. Man werde den Vorgang stoppen. Die alte Dame erhält ein Paket (mit der Hardware), dessen Annahme sie verweigert.

Zum Datum der Schaltung wird tatsächlich der Anschluss geschaltet und die alte Dame kann nicht mehr telefonieren.
Wieder Telefonat mit V.
Es wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt und die alte Dame müsste sich jetzt an ihren neuen/alten Telefonanbieter wenden, damit die Rufnummer portiert und der Anschluss neu geschaltet werden kann.

  1. Mit dem Widerruf ist der Vertrag doch gar nicht erst Zustande gekommen, oder? Warum Sonderkündigungsrecht?

  2. Welche Möglichkeiten hat man gegen V. vorzugehen, ausser einen bösen Brief zu schreiben und die entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen?

Vielen Dank
Tschü

Dieser geht fristgerecht bei V ein, was auch schriftlich
bestätigt wird. Allerdings steht in dem Brief von V, das der
Widerruf nicht anerkannt werden kann, weil der Vertrag in
einem Laden abgeschlossen wurde. Das ist schlichtweg falsch,
schließlich wird in dem Vetrag auf das Widerrufsrecht
hingewiesen.
Es folgen mehrere Telefonate mit V. Der Haustürverkäufer hat
offensichtlich in seinem Ladenlokal die Vertragsdaten so ins
System eingegebn, als wenn die alte Dame vor Ort gewesen wäre.

genau das ist das problem. das Telekommunikatiionsunternehmen weiß nicht, dass der Vertrag nicht im Laden geschlossen wurde. Dem vermittler kann man Vorwürfe machen; dem Telekommunikationsunternehmen (TKU) nicht, der alten Dame bzw. den Kinder auch nicht. Böse Briefe an das TKU nützen eher nichts.
Im Grunde geht das Ganze entweder in Richtung Erklärungsirrtum oder Beschiss.

Die alte Dame erhält schließlich ein Schreiben von V mit dem
Datum der Schaltung. Wieder ein Telefonat mit V. Man werde den
Vorgang stoppen. Die alte Dame erhält ein Paket (mit der
Hardware), dessen Annahme sie verweigert.

Zum Datum der Schaltung wird tatsächlich der Anschluss
geschaltet und die alte Dame kann nicht mehr telefonieren.
Wieder Telefonat mit V.
Es wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt und die alte
Dame müsste sich jetzt an ihren neuen/alten Telefonanbieter
wenden, damit die Rufnummer portiert und der Anschluss neu
geschaltet werden kann.

  1. Mit dem Widerruf ist der Vertrag doch gar nicht erst
    Zustande gekommen, oder? Warum Sonderkündigungsrecht?

Weil das TKU eben nichts von Haustürgeschäft gehört hat, sondern vom Abschluss im Laden. Und da gibt es kein Widerrufrecht.

  1. Welche Möglichkeiten hat man gegen V. vorzugehen, ausser
    einen bösen Brief zu schreiben und die entstandenen Kosten in
    Rechnung zu stellen

beides eben nicht. Nur gegen Haustürverkäufer könnte man vorgehen.

Dieser geht fristgerecht bei V ein, was auch schriftlich
bestätigt wird. Allerdings steht in dem Brief von V, das der
Widerruf nicht anerkannt werden kann, weil der Vertrag in
einem Laden abgeschlossen wurde. Das ist schlichtweg falsch,
schließlich wird in dem Vetrag auf das Widerrufsrecht
hingewiesen.
Es folgen mehrere Telefonate mit V. Der Haustürverkäufer hat
offensichtlich in seinem Ladenlokal die Vertragsdaten so ins
System eingegebn, als wenn die alte Dame vor Ort gewesen wäre.

genau das ist das problem. das Telekommunikatiionsunternehmen
weiß nicht, dass der Vertrag nicht im Laden geschlossen wurde.
Dem vermittler kann man Vorwürfe machen; dem
Telekommunikationsunternehmen (TKU) nicht, der alten Dame bzw.
den Kinder auch nicht. Böse Briefe an das TKU nützen eher
nichts.

Doch, das TKU weiß schon das es sich um ein Haustürgeschäft gehandelt hat, denn es hat den Originalvertrag vorliegen, in dem auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird.

Im Grunde geht das Ganze entweder in Richtung Erklärungsirrtum
oder Beschiss.

Nach Aussage einer Mitarbeiterin des TKU handelt es sich um Vertriebsbetrug.

Die alte Dame erhält schließlich ein Schreiben von V mit dem
Datum der Schaltung. Wieder ein Telefonat mit V. Man werde den
Vorgang stoppen. Die alte Dame erhält ein Paket (mit der
Hardware), dessen Annahme sie verweigert.

Zum Datum der Schaltung wird tatsächlich der Anschluss
geschaltet und die alte Dame kann nicht mehr telefonieren.
Wieder Telefonat mit V.
Es wurde ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt und die alte
Dame müsste sich jetzt an ihren neuen/alten Telefonanbieter
wenden, damit die Rufnummer portiert und der Anschluss neu
geschaltet werden kann.

  1. Mit dem Widerruf ist der Vertrag doch gar nicht erst
    Zustande gekommen, oder? Warum Sonderkündigungsrecht?

Weil das TKU eben nichts von Haustürgeschäft gehört hat,
sondern vom Abschluss im Laden. Und da gibt es kein
Widerrufrecht.

  1. Welche Möglichkeiten hat man gegen V. vorzugehen, ausser
    einen bösen Brief zu schreiben und die entstandenen Kosten in
    Rechnung zu stellen

beides eben nicht. Nur gegen Haustürverkäufer könnte man
vorgehen.

Mich würde in diesem fiktiven Fall ärgern, dass, obwohl das TKU von allem wusste, es den Vorgang, der einmal in Rollen kam, nicht mehr stoppen konnte, und die alte Dame nun das Nachsehen hat.

Danke

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