Hallo,
eine Frage: Ist ein Widerruf einer Zahlungsaufforderung oder eine Vertragskündigung auch per FAX rechtsgültig oder nur per Einschreiben?
Gruß, Asti
Hallo,
eine Frage: Ist ein Widerruf einer Zahlungsaufforderung oder eine Vertragskündigung auch per FAX rechtsgültig oder nur per Einschreiben?
Gruß, Asti
Falls keine Schriftform erfo.
… ist sogar ein Telephonanruf gültig.
Nur leider bleibt das Problem der Nachweisbarkeit des Kündigungswillens.
Ausnahmen sind Verträge, für die der Gesetzgeber ausdrücklich die Schriftform bei der Kündigung vorgesehen hat, wie z.B. bei Wohnraum-Mietverträgen und Arbeitsverträgen.
Gruß
Stefan
Hallo,
Ausnahmen sind Verträge, für die der Gesetzgeber ausdrücklich
die Schriftform bei der Kündigung vorgesehen hat, wie z.B. bei
Wohnraum-Mietverträgen und Arbeitsverträgen.
Du hast vergessen zu erwähnen, dass es selbstverständlich auch dann im Vertrag so vorgesehen sein kann, wenn es das Gesetz nicht ausdrücklich fordert.
Gruß
loderunner (ianal)