Widerruf und Rücksendekosten

Hallo,

bei einem Internethändler wurden zwei Weihnachtsgeschenke auf Rechnung bestellt. Diese waren im Onlineshop auch als „sofort lieferbar“ gekennzeichnet.

Nach zwei Wochen wurde das Paket auch geliefert, aber nur mit einem der beiden Artikel. Der zweite Artikel kann erst deutlich nach Weihnachten geliefert werden. Auf der Rechnung sind beide Artikel aufgeführt.

Die Bestellung wurde schriftlich widerrufen und dem Händler soll der bereits gelieferten Artikel zurück gesendet werden. Dieser möchte aber die Rücksendekosten trotz des Warenwertes über €40,- nicht erstatten, da die Ware schließlich auf Rechnung bestellt wurde.

Seht Ihr vielleicht eine Möglichkeit, wie die Ware trotzdem ohne Kosten für den Käufer an den Händler zurückgesendet werden kann?

Vielleicht gibt es ja einen Ansatz bei der Widerrufbelehrung, da diese nur auf der Webseite zu lesen ist und nicht in Textform an den Käufer übermittelt wurde?

Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung

TiGo

Bei Onlinebestellungen hat man 2 Wochen das Recht die Bestellung zu stornieren aber wie gesagt innerhalb der 2 Wochen.Dann gibt es noch das Rückgaberecht auch das kann in Kraft treten und zwar ab dem Datum des Erhaltes der Ware.

http://www.hausfrauentipps.de/tipps/widerrufs-rueckg…

Gruss Mani

Hallo,

Bei Onlinebestellungen hat man 2 Wochen das Recht die
Bestellung zu stornieren aber wie gesagt innerhalb der 2
Wochen.

Das ist leider so ungenau, dass es leider wenig hilfreich ist. Genauer steht es in §355 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html).

Dann gibt es noch das Rückgaberecht auch das kann in
Kraft treten und zwar ab dem Datum des Erhaltes der Ware.

Das ist jetzt leider komplett falsch, denn das Rücktrittsrecht gibt es nur genau dann, wenn der Händler es im Kaufvertrag so festlegt. Siehe §312d BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html).
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Die Bestellung wurde schriftlich widerrufen und dem Händler
soll der bereits gelieferten Artikel zurück gesendet werden.

besteht denn überhaupt ein Widerrufsrecht? Das geht aus den Infos nicht hervor.

Dieser möchte aber die Rücksendekosten trotz des Warenwertes
über €40,- nicht erstatten, da die Ware schließlich auf
Rechnung bestellt wurde.

Was laut § 357 BGB zulässig wäre.

Seht Ihr vielleicht eine Möglichkeit, wie die Ware trotzdem
ohne Kosten für den Käufer an den Händler zurückgesendet
werden kann?

Persönlich vorbei bringen? Im ernst: Erwartest Du hier Tipps, wie man am besten Verträge bricht?

Vielleicht gibt es ja einen Ansatz bei der Widerrufbelehrung,
da diese nur auf der Webseite zu lesen ist und nicht in
Textform an den Käufer übermittelt wurde?

Ja, da gäbe es ggf. einen Ansatz, sofern überhaupt ein Widerrufsrecht besteht.

Gruß

S.J.