Guten Tag. Ich habe - wie soll es auch anders sein - eine Frage zu einem etwas komplexeren Thema.
Auf eBay wurde ein Telefon verkauft. Ein iPhone 4 mit einer Veredelung aus Gold. In der Beschreibung, das sei angemerkt, steht der Satz „Speziell angefertigt und passend für jedes Zubehör.“
Frage Numero 1: Wie sieht es hier mit dem Widerrufsrecht aus? Der Verlauf dabei ist der, dass das iPhone gekauft und veredelt und danach verschickt wird. Nach jeder Bestellung, also es gibt keine Vorräte. Der Verkäufer lässt das Telefon somit anfertigen, sobald der Kunde es erwirbt. Somit die Frage danach. Widerrufsrecht - Ja oder nein? Wird es als Maßandfertigung auf Wunsch des Kunden interpretiert? Oder als tauschbare Ware?
Dann jetzt etwas spezieller. Wir nehmen an, der Kunde hat ein Widerrufsrecht. Als die Ware bei dem Kunden eingeht, wird der Verkäufer kontaktiert. Der Artikel sei angeblich gebraucht heißt es, es sind sogar Bilder und Musiktitel auf dem Telefon - und es ist ein Kratzer, also ein Mangel am Telefon und deshalb will der Käufer vom Kauf zurücktreten. Außerdem sei auf dem Karton (Originalverpackung) kein goldenes Telefon abgebildet.
Da der Verkäufer das Telefon selbst gekauft hat, weiß er natürlich, dass dies nicht der Fall sein kann. Er weist den Käufer darauf hin, dass es sich evtl. um Schlieren auf der Schutzfolie handeln kann, die man nicht mehr wirklich gut erkennt. Wenn die Folie abgenommen wird, ist das Telefon einwandfrei. Was den Karton angeht, ist es eben der Originalkarton und darauf ist das Telefon eben silber, nicht gold, schließlich wurde es nur veredelt.
Der Käufer bleibt bei seiner Meinung und behauptet sogar, dass das Telefon von einem Spezialisten überprüft wurde und definitiv gebraucht ist - und dass das Geld zurück überwiesen werden soll.
So weit, so gut. Natürlich ist ein gewerblicher Verkäufer für den Umtausch defekter Ware zuständig. Das Telefon wird zurück geschickt und sofort geprüft. Speziell beim iPhone stellt sich schnell raus, dass das Telefon nie Kontakt mit einem PC hatte, schließlich wurde es nicht aktiviert (das sieht man beim Anschalten des iPhone 4). Ebenso befindet sich, wie vermutet, die Schutzfolie noch auf dem Telefon. Kein Kratzer. Das Telefon ist einwandfrei.
Der Verkäufer stellt nun also den Käufer zur Rede, worauf jedoch nicht eingegeangen wird. Der Käufer besteht einfach nur auf sein Widerrufsrecht und darauf, die Gesamtsumme zurück zu erhalten.
Trotz aller Schwierigkeiten ist der Verkäufer kulant und bietet dem Käufer an, das Telefon erneut auf eBay einzustellen und bei erfolgreichem Verkauf die Gesamtsumme des verkauften Gerätes dem ehemaligen Käufer zu überschreiben. Durch die Umkostet, die dem Verkäufer entstanden sind, sei das nur fair. Abgelehnt.
Etwa eine Stunde vor Mitternacht setzt der Käufer die Frist, bis Mitternacht zu antworten, ob nun die Gesamtsumme rücküberwiesen wird, sonst geht es zur Meldung bei eBay und ggf. zur Polizei oder zum Anwalt. Schlechte Uhrzeit, also keine Antwort bis Mitternacht.
Vor eBay wird behauptet, das Telefon würde erheblich von der Beschreibung abweichen, es sei nicht original verpackt gewesen, nebenbei gebraucht und der Verkäufer würde sich völlig grundlos weigern, das Geld rückzuüberweisen. Schließlich gäbe es ja ein Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen.
Nun also zu Frage 2: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat der Verkäufer? Kann er wegen Falschaussagen bzw. falschen Behauptungen, Rufmord etc. nun klagen? Muss er das Geld erstatten? Oder hat er andere Möglichkeiten?
Man kann daran zweifeln, dass der Käufer im Recht ist. Nebst diversen Unterstellungen, Anschuldigungen usw. kann sowas eigentlich nicht sein. Sicher ist es wichtig, Käufer vor Betrug zu schützen, doch bestimmt hat doch auch der Verkäufer Rechte?
Ich freue mich über jedwede Antwort, die eine solche Sachlage klären kann. Recht ist sowieso immer ein spannendes Thema.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichem Gruß,
SoulSaver2k