Widerruf und Wertersatz bei Online-Auktionen

Widerruf und Wertersatz bzw.Wertausgleich

Nach meinem Wissenstand muss die Widerrufsbelehrung bei Online-Auktionen nun ein Widerrufsrecht für einen Monat beinhalten.
Diesen Zeitraum hat meine Bekannte schon seit längerem in ihrer Widerrufsbelehrung stehen.

Nun ist sie aber verunsichert wie es sich dann mit dem Wertersatz oder Wertausgleich verhält.
Da man darüber auch recht unterschiedliches im Netz lesen kann.

Nach den neuesten Entscheidungen kann danach keine Wertersatzpflicht wirksam vereinbart werden.

-Wenn man diesen Passus aber aus der Vorlage des Widerrufsrecht herausnimmt, riskiert man jedoch eine Abmahung.

-Und einfach etwas dazuschreiben geht auch nicht ohne weiteres, das ist mir klar - auch abmahngefährdet.

-Wenn man nun den vorgegebenen Text zum Widerrufsrecht weiterverwendet und nur das „Zwei Wochen“ in "Einem Monat " ändert, ist man auch abmahngefährdet.

-Ich denke wenn man einen Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt fragt kann man doch auch nicht mit einer rechtsicheren Antwort bzw. einer korrekten Widerrufsbelehrung rechnen oder? Was meint ihr dazu?

Wie sollte man sich denn um Himmelswillen verhalten bzw. welchen Rat habt ihr?

Meine Bekannte möchte keine Abmahung erhalten und möglichst alles korrekt machen und einfach nur der Gesetzeslage entsprechend fair und gut gesetzeskonform und auch gegenüber Ihren Kunden handeln, so gut es nur eben geht.

Wie händelt ihr dies, bis die Sache geklärt ist?

Ich hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten und bedanke mich im voraus vielmals.
Herzliche Grüße

Hallo,

Nach meinem Wissenstand muss die Widerrufsbelehrung bei
Online-Auktionen nun ein Widerrufsrecht für einen Monat
beinhalten.

es sind zwei Wochen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Nun ist sie aber verunsichert wie es sich dann mit dem
Wertersatz oder Wertausgleich verhält.

http://dejure.org/gesetze/BGB/357.html --> Abs. 3

Nach den neuesten Entscheidungen kann danach keine
Wertersatzpflicht wirksam vereinbart werden.

Wer erzählt denn so einen Quark? Der Gesetzestext ist doch für jeden problemlos einsehbar.

-Ich denke wenn man einen Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt fragt
kann man doch auch nicht mit einer rechtsicheren Antwort bzw.
einer korrekten Widerrufsbelehrung rechnen oder?

Wieso nicht?

Meine Bekannte möchte keine Abmahung erhalten und möglichst
alles korrekt machen und einfach nur der Gesetzeslage
entsprechend fair und gut gesetzeskonform und auch gegenüber
Ihren Kunden handeln, so gut es nur eben geht.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Gruß,
Christian