Schönen Guten Tag zusammen
Ich frage hier für einen bekannten. Unzwar geht es, wie der Titel schon sagt um eine notarielle Urkunde.
Der Sachverhalt ist folgender:
Mein Bekannter hat vor ca. 8 Jahren eine größere Summe Geld zwecks Altersvorsorge in Rohstoffen angelegt. Das ganze Geschäft wurde in Spanien vor einem Notar abgewickelt und beglaubigt. Die entsprechende Urkunde liegt im Original natürlich beim Notar vor.
Nun ist es so, dass er diese Geldanlage gerne auflösen würde, da er das Geld dringend benötigt. Jedoch steht in der Urkunde, dass die Freigabe des Geldes nur unter der Vorraussetzung bestimmter Kriterien erfolgt. Um genau zu sein: Entweder ein bestimmtes Alter erreichen oder sterben und das Geld wird an die Erben ausgezahlt. Das Problem an der ganzen Sache ist, das er damals in den Vertrag schreiben ließ, dass diese Kriterien „unwiderruflich“ sind (quasi zum Schutz vor sich selbst, damit er das Geld nicht einfach irgendwann ausgibt), somit verweigert der Notar nun die Freigabe des Geldes. Er benötigt es aber unbedingt, zumindest einen Teil davon.
Meine Frage ist nun, ob jemand weiss, ob man diese „Unwiderruflichkeit“ doch irgendwie widerrufen kann. Ich sehe das so (ich bin natürlich absolut kein rechtsleger) Es handelt sich ja nunmal um sein Eigentum das ist schließlich alles belegbar und ich kann mir nicht vorstellen, dass man seine „eigene“ Unwiderruflichkeit nicht doch zurückziehen kann.
Da diese Sache (schätze ich mal) nach spanischem Recht behandelt wird, ist es denke ich auch noch etwas komplizierter. Ich habe google etc. schon durchforstet aber bin leider nicht schlauer geworden.
Hat vielleicht hier jemand das nötige Wissen und kann uns helfen? Vielen Dank schonmal.
Beste Grüße