Widerruf + Versandkosten

Hallo,

nehmen wir an nach einer Online-Bestellung kam die Ware erst 4 Wochen später (lag am Hersteller der Ware, also ganz normal). Es waren 3 Artikel.
Nun gefallen dem Käufer 2 der Artikel nicht und er will sie zurück schicken.

  1. Frage: normalerweise gilt ein Widerrufsrecht für 2 Wochen. Hat der Käufer das Recht trotzdem obwohl die Ware erst nach 4 Woche kam? Nehmen wir an die Lieferung ist erst 1 Tag her.

  2. Frage: Erst bei einem Warenwert ab 40€ übernimmt der Verkäufer die Versandkosten. Ist das rechtens?
    Und wenn ja: schickt man beide Artikel zurück ergibt sich ein Warenwert von 77 €, jeder einzelne ist also weniger als 40€ wert. Was ist in dem Fall? Wer muss dann die Versandkosten tragen?

Grüße
Jessica

  1. Frage: normalerweise gilt ein Widerrufsrecht für 2 Wochen.
    Hat der Käufer das Recht trotzdem obwohl die Ware erst nach 4
    Woche kam? Nehmen wir an die Lieferung ist erst 1 Tag her.

Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

  1. Frage: Erst bei einem Warenwert ab 40€ übernimmt der
    Verkäufer die Versandkosten. Ist das rechtens?

Ja.

Und wenn ja: schickt man beide Artikel zurück ergibt sich ein
Warenwert von 77 €, jeder einzelne ist also weniger als 40€
wert. Was ist in dem Fall? Wer muss dann die Versandkosten
tragen?

Da 77,- EUR mehr sind als 40,- EUR, knapp und haarscharf, der … Verkäufer.

Übrigens darf er unfreie Rücksendungen nicht abweisen.

Hallo,

danke für die Antwort.
D.h. bei den 40€ geht es um den Gesamtwarenwert und nicht nach dem Wert der einzelnen Ware?

Noch eine Nachfrage: nehmen wir an weil die eine Ware eine nicht faltbare Babymatratze ist kam die Lieferung in 2 Sendungen. Gilt das dann trotzdem? Denn dann hat ja jede Sendung weniger als 40€ Warenwert?

Sorry, bin völliger Laie in sowas :smile:

Grüße
Jessica

Falsch
Hallo,

Und wenn ja: schickt man beide Artikel zurück ergibt sich ein
Warenwert von 77 €, jeder einzelne ist also weniger als 40€
wert. Was ist in dem Fall? Wer muss dann die Versandkosten
tragen?

Da 77,- EUR mehr sind als 40,- EUR, knapp und haarscharf, der
… Verkäufer.

Das ist falsch. Im § 357 BGB ist schließlich vom Preis der zurückzusendenden Sache und nicht der Gesamtsumme der zurückzusendenden Sache n die Rede. Wäre ja auch clever. Man bestellt Sachen unter 40 Euro und, um sich vor den Rücksendekosten zu drücken, einfach eine Sache, die mehr als 40 Euro kostet dazu. Die schickt man dann entweder einzeln oder zusammen mit den Cent Artikel zurück. So ist das natürlich weder gedacht noch möglich.

Übrigens darf er unfreie Rücksendungen nicht abweisen.

Er muss aber auch nicht die unnötigen Kosten dafür tragen.

Gruß

S.J.

Hallo,

danke für die Antwort.

die falsch ist.

D.h. bei den 40€ geht es um den Gesamtwarenwert und nicht nach
dem Wert der einzelnen Ware?

der Wert der einzelnen Sache ist entscheidend.

Gruß

S.J.

Ich hatte es so verstanden, dass der Gesamtwert der zurückzusendenden Sachen 77,- EUR beträgt und diese aber in getrennten Lieferungen ankamen. Sorry …

Hallo SJ,

Im § 357 BGB ist schließlich vom Preis der
zurückzusendenden Sache
und nicht der Gesamtsumme der
zurückzusendenden Sache n die Rede. Wäre ja auch clever. Man
bestellt Sachen unter 40 Euro und, um sich vor den
Rücksendekosten zu drücken, einfach eine Sache, die mehr als
40 Euro kostet dazu. Die schickt man dann entweder einzeln
oder zusammen mit den Cent Artikel zurück. So ist das
natürlich weder gedacht noch möglich.

Da hätte ich dann eine kleine Nachfrage dazu:
Wenn der Artikel >40 Euro und der Cent-Artikel zusammen in einem Paket zurückgeschickt werden, der Verkäufer ja das Rücksendeporto für den teureren Artikel tragen muss, der Käufer für den billigeren, wie wird das dann geregelt?
Angenommen werden soll, dass die Versandkosten durch dazupacken des Billigartikels a.) nicht höher sind oder b.) etwas höher sind (aber nicht so hoch wie bei Rücksendung in zwei Sendungen) als bei lediglichem Rückversand des teureren Artikels.

Neugierige Grüße,
Tinchen

…:40 Euro kostet dazu. Die schickt man dann entweder einzeln
oder zusammen mit den Cent Artikel zurück. So ist das
natürlich weder gedacht noch möglich.

umgekehrt würde sich der Verkäufer dann aber drücken. So war das wohl auch nicht gedacht, deine Aussage ist zweifelhaft.

Übrigens darf er unfreie Rücksendungen nicht abweisen.

seit wann denn das? Ok, dann ist eh wurscht und man könnte ihm alles aufs Auge drücken…

…:40 Euro kostet dazu. Die schickt man dann entweder einzeln
oder zusammen mit den Cent Artikel zurück. So ist das
natürlich weder gedacht noch möglich.

umgekehrt würde sich der Verkäufer dann aber drücken. So war
das wohl auch nicht gedacht, deine Aussage ist zweifelhaft.

nein, ist sie nicht. genau diese argumentation hatte der gesetzgeber im sinn, Stellungnahme BR, BT-Drucks 15/2946 S 33

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deine Aussage ist zweifelhaft.

Ein Blick ins Gesetz dürfte alle Zweifel ausräumen…