Hallo Forum! 
Ich möchte die folgende Fallkonstellation in die Diskussionsrunde werfen:
In einem Unternehmen ist es gängige Praxis, dass die Arbeitnehmer zu Beginn eines Jahres, nämlich etwa im Januar oder Februar, ihre Urlaubstermine für das ganze Jahr einreichen. Ein Formular im Sinne eines Urlaubsantrags existiert dafür nicht, vielmehr werden die Termine mündlich oder per eMail an die Sekretärin gemeldet und dann von dieser in einen Urlaubskalender eingetragen. Eine Rückmeldung im Sinne von genehmigt/abgelehnt an den Arbeitnehmer erfolgt nicht. Urlaube werden also grundsätzlich genehmigt, eine Ausnahme davon hat es in den vergangenen Jahren bei keinem Arbeitnehmer gegeben.
Eine Arbeitnehmerin ist alleinerziehende Mutter und legt sich die Urlaubstermine stets so, dass die Schulferien des siebenjährigen Kindes abgedeckt sind. Sie verfährt so konfliktfrei seit mehreren Jahren.
Im Rahmen einer zunehmenden Verschlechterung des Betriebsklimas wurde der Arbeitnehmerin nun mit einer Frist von drei Wochen der dreiwöchige Sommerurlaub vom Arbeitgeber widerrufen. Als Begründung wurde genannt, dass im fraglichen Zeitraum ein wichtiger Auftrag ansteht, bei dessen Erledigung die Arbeitnehmerin unabkömmlich wäre. In ähnlichen Fällen in den Vorjahren wurde die Regelungen praktiziert, dass eine Vertretung durch Kollegen stattfand. Dazu ist der Arbeitgeber aber in diesem Jahr nicht bereit. Er bietet einen Urlaubs-Ersatztermin mit gleicher Länge, jedoch im September nach den Schulferien, an. Auf die Erklärung der Arbeitnehmerin, dadurch in arge Organisationsnot zu gelangen, weil das erst siebenjährige Kind nicht alleine zu Hause bleiben könne und keine weitere Betreuungsperson zur Verfügung stünde, reagiert der Arbeitnehmer nicht. Er droht präventiv, bei eigenmächtigem Urlaubsantritt sofort die fristlose Kündigung auszusprechen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Arbeitnehmerin? Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Monatsende.
Gruß
Sven