Hallo,
mein Arbeitgeber hat mir im Dezember 10 Tage Urlaub ab 17. Januar genehmigt. Jetzt bin ich seit letzter Woche krankgeschrieben bis 14.Januar wegen einer Grippe. Nachdem ich meinem Arbeitgeber den Krankenschein geschickt habe, bekomme ich nun ein Schreiben, dass ich nach meiner Gesundschreibung wieder im Betrieb erscheinen soll und mein angeblich ganz dringendes Projekt fertigstellen soll. Danach könnte ich meinen Urlaub antreten. Das würde vielleicht 3 oder 4 Tage dauern. Mal abgesehen davon, dass das Projekt schon länger dauert und gar nicht so eilig sein kann, ist meine Frage, ob der Arbeitgeber einmal genehmigten Urlaub überhaupt einfach so zurücknehmen darf. Immerhin könnte ich ja eine Reise gebucht haben, bei deren Stornierung mir Kosten entstehen würden oder Ähnliches. Muss ich am 17. wieder auf Arbeit erscheinen oder kann ich meinen Urlaub wie gepkant antreten? Wie verhalte ich mich am besten?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Hallo, wie die genau rechtliche Lage ist weiß ich leider nicht genau. Normalerweise ist ein genehmigter Urlaub auch durchsetzbar. Wenn ich nicht dringend irgendwo hin muss würde ich dennoch in der Arbeit erscheinen um das vermeintliche Projekt weiter voran zu treiben und dann noch einmal nachhaken wegen dem Urlaub.
Hallo. Muss dich leider enttäuschen. Dein Arbeitgeber hat durchaus die Möglichkeit, den Urlaub in diesem Fall wieder zu streichen, wenn dienstliche Gründe entgegenstehen. Er ist zwar verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub zusammenhängend zu gewähren, aber gerade nach Abwesenheit durch Krankheit besteht kein Rechtsanspruch auf anschließenden Urlaub (auch wenn er bereits genehmigt war). Gerade hierzu gibt es auch einige Gerichtsurteile, die dem Arbeitgeber Recht geben, da er den Urlaub aufgrund von dringenden dienstlichen Erfordernissen wieder gestrichen hat. Habe leider spontan kein Aktenzeichen für dich. Am besten bei Interesse mal googlen. Habe nämlich selbst vor kurzem 2 solche Urteile gelesen. Also falls der Chef dir nicht entgegenkommt, solltest du die Arbeit wieder antreten, um keine Abmahnung o.ä. zu riskieren. Hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Grüße!
HalloJensiPensi,
kann leider nichts dazu beitragen.
Kontaktiere den Arbeitgeber telefonisch, dann klärt sich vieles…
Gruss
Wagner
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Hallo,
ja aus „dringenden Betrieblichen Gründen“ darf genehmigter Urlaub wieder widerrufen werden.
Für die anfallnenden Kosten (soweit wirklich durch den Widerruf des Urlaubs entstanden) ist der Arbeitgeber ersatzpflichtig.
So wie du es schilderst ist es in meinen Augen ok (wenn auch doof)
Hallo!
Die Antwort lautet eindeutig: ja der Arbeitgeber kann den zugesagten Urlaub rückgängig machen, wenn es der betriebliche Ablauf erfordert.Die Dringlichkeit kann nur der Arbeitgeber beurteilen und gewichten.
Allerdings muß dabei auch nachweisbar sein, daß andere Maßnahmen, wie Erledigung durch Kollegen nicht möglich sind, bzw. nicht zum gewünschten Ziel führen.
Falls dem Arbeitnehmer durch die Verschiebung des Urlaubstermins nachweisbar Zusatzkosten wie Stornokosten etc. entstehen, sind diese vom Arbeitgeber zu tragen. Mein Rat: wegen der warscheinlichen Unabwendbarkeit keine Verärgerung, sondern Kooperationsbereitschaft zeigen. Meine Frage: warum erst jetzt wird die Situation hinterfragt, die bereits in der Vergangenheit liegt?
MfG
Hallo!
In wichtigen Fällen kann ein Ag den Urlaub zurück ziehen. Wenn z. b. Arbeiten umgehend erledigt werden müssen und keinen Aufschub dulden. Auch wenn man selber diese Dringlichkeit nicht sieht, bestimmt nun aber der Ag, das es umgehend erledigt werden muss. Wenn nachgewiesen werden kann das es keine Terminsache ist, und dies auch noch nach Ablauf des Urlaubs bearbeitet werden kann gehts. Entweder man spricht noch mal mit dem Chef, oder man läßt das den Anwalt regeln. Kommt nur meistens fürs weitere Arbeitsverhältnis nicht so gut. Wäre ein Urlaub gebucht, müßte der An das nachweisen. Im schlimmsten Fall sogar stornieren. Wobei die Stornokosten dann aber, glaube ich vom Ag übernommen werden müßten.
Oft hilft es aber schon, ein klärendes Gespräch mit dem Ag aufzunehmen. Ich kann verstehen, das viele Chefs mißtrauisch werden, wenn man erst Urlaub einreicht und dann davor noch krank wird. Mal ehrlich, würden Sie anders denken? Viele Mitarbeiter nutzen sowas nämlich schnell aus. Ich kenne das von meiner Arbeitsstelle, dort ist das schon ein, zwei Mal vorgekommen. Mein Chef ist mittlerweile von Natur aus mißtrauisch.
Viel Erfolg.
Hallo,
Der Urlaub ist grundsätzlich betrieblichen Belangen anzupassen. Folgekosten der STornierung einer Urlaubsreise nebst allen dazugehörigen Kosten sind aber im Gegenzug dann auch von der Firma zu erstatten.
Wenn vorhanden, Betriebsrat im Vorfeld um Hilfe fragen.
Gruss
Volker
Hallo,
ja, aus betrieblichen Gründen kann der Urlaub gestrichen werden. Dein Arbeitgeber muß dann aber die Stornokosten übernehmen
lg
MT
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Hallo,
in dringenden Fällen kann der AG den AN aus dem Urlaub zurückholen. Steht vermutlich auch im Arbeitsvertrag.
Das der Grund vorgeschoben ist können Sie vermutlich nicht beweisen.
Der AG muss Ihnen bei gebuchter Reise die Stornogebühren bezahlen, was Sie aber beweisen müssen! Bluffen geht leider nicht!
Sie sollten aufpassen, dass Ihr Urlaub nicht verfällt, sollte im Arbeitsvertrag stehen.
Ich würde arbeiten gehen, Projekt schnell beenden, dann den Urlaub zu Ende machen (schriftlich bestätigen lassen!)
sorry keine ahung lg