Widerruf, Zahlungsaufforderung - wie gehts weiter?

Hallo,

ich habe bei Ebay einen Kauf widerrufen, bevor ich bezahlt hatte. Da ich das vorher noch nie gemacht habe weiß ich nicht, was jetzt noch kommt und was ich tun muss, damit dem Verkäufer die Provision erstattet wird und ich keine Verwarnung erhalte.

Gestern kam eine Zahlungsaufforderung vom Verkäufer, leider finde ich bei Ebay keine Möglichkeit, darauf zu reagieren. Muss ich das überhaupt? Oder muss der Verkäufer einen Streitfall eröffnen? Kann ich das auch selbst? „Ich habe den Artikel noch nicht erhalten“ oder „Ich habe einen Artikel erhalten, der von der Beschreibung durch den Verkäufer abweicht“ passt ja beides nicht.

Warum gibst bei Ebay keine offizielle Möglichkeit, einen Kauf zu widerrufen? Oder gibts die Funktion und ich find sie bloß nicht?

Viele Grüße
Sue

Hallo Sue,
hat der Verkäufer die Ware gewerblich verkauft?
Gruß, Ingo

Hallo,

hat der Verkäufer die Ware gewerblich verkauft?

natürlich, sonst hätte ich ja kein Widerrufsrecht.

Gruß
Sue

hat der Verkäufer die Ware gewerblich verkauft?

natürlich, sonst hätte ich ja kein Widerrufsrecht.

:wink:

Gestern kam eine Zahlungsaufforderung vom Verkäufer, leider finde ich bei Ebay :keine Möglichkeit, darauf zu reagieren.

Du kannst mit dem Mitglied Kontakt aufnehmen. Das findest Du in „Mein Ebay“ in „gekauft“ und dann rechts in diesem Auswahlfeld.

Muss ich das überhaupt?

Vielleicht hat er es nicht mitbekommen. Besser ist es.

Oder muss der Verkäufer einen Streitfall eröffnen?

Nein

Kann ich das auch selbst?

Ja, aber musst Du nicht. Noch gibt es diesen ja nicht, würde ich sagen.

Oder gibts die Funktion und ich find sie bloß nicht?

Nein, kenne ich auch nicht.

Kurz gesagt, dem Verkäufer per „dem Verkäufer eine Frage stellen“ oder „Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen“ mitteilen, dass man widerruft. Ggf. kurz anrufen. Dann kann der Verkäufer den Antrag stellen, dass Ihr Euch darauf geeinigt habt, dass der Kauf nicht abgewickelt wird und Du erhältst eine Mail, bestätigst diese und das war es.

Viele Grüße,
Ingo

Hallo Sue,
der Verkäufer kann in diesem besagten Auswahlmenü „ein Problem melden“, dann den „Nicht-Verkauf des Artikels auswählen“ und dann „Der Käufer ist vom Kauf zurückgetreten“ auswählen.
Habe es gerade nochmal gecheckt.

Das Einzige, was Du zu tun hast, ist dafür zu sorgen, dass er Deinen Widerruf erhält. :smile:

Gruß, Ingo

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Hallo!

Kurz gesagt, dem Verkäufer per „dem Verkäufer eine Frage
stellen“ oder „Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen“ mitteilen,
dass man widerruft. Ggf. kurz anrufen.

Nein, nicht anrufen. Widerruf per Telefon ist unwirksam. Ich könnt’ mir sogar vorstellen, dass die Ebay-eigenen Kontaktmöglichkeiten ebenfalls nicht rechtens sind. Aber der Widerrufsbelehrung stehen ja die Kontaktdaten, über die man wirksam widerrufen kann.

Jan

Stimmt.
Der Widerruf ist in Textform (Fax, Email, Brief) zu richten an …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

der Verkäufer kann in diesem besagten Auswahlmenü „ein Problem
melden“, dann den „Nicht-Verkauf des Artikels auswählen“ und
dann „Der Käufer ist vom Kauf zurückgetreten“ auswählen.

danke, das wollte ich wissen.

Der Verkäufer hat den Widerruf erhalten und bereits vor zehn Tagen bestätigt aber es hätte ja sein können, dass Ebay eine Zahlungserinnerung vorschreibt. Wie gesagt kenne ich das Procedere nicht und leider ist der Verkäufer nicht besonders seriös, daher bin ich etwas vorsichtig.

Gruß
Sue