Hallo!
Ich habe eine Frage zum Widerruf:
Wenn ein Gegenstand eine „Wertminderung“ erfährt, kann dieser Anteil bei Rückerstattung vom Händler einbehalten werden. Nun ist es so, dass gelieferte Ware meist irgendwie eingepackt ist, Folien etc. Wenn diese nun bspw. aufgemacht wurden, ist das dann eine Wertminderung?
Die Ware muss ja auch getestet werden und wenn die Ware die gewünschte Qualität beim Testen nicht liefert, ist der Widerruf natürlich eine gute Sache. Kann ein weit verbreitetes Einzelteil auch ersetzt werden, wenn es denn nicht mehr zu gebrauchen ist (Klebeband, Batterien etc.)?`
Danke für die Antworten!
Grüße
Malte