Widerrufs- Rückgabebelehrung in AGB oder getrennt?

Hallo,

wie sieht das eigentlich mit der "Widerrufs- Rückgabebelehrung bei Onlineshops aus?

Müssen diese separat aufgeführt werden oder reicht es vollkommen aus, wenn diese ein Unterpunkt der AGB´s sind?

LG
Petra

Hallo Petra,

das weiss ich nicht genau.
Es gibt ein brandneues Urteil des BGH dazu welches aber noch nicht veröffentlicht ist.

Gruß

Jürgen

Hallo Petra,
ich kann dir da nicht weiterhelfen, da ich keinen Onlineshop habe, sondern selbstgebastelte Teile über meine HP verkaufe, und das ist ein Unterschied. Schau doch einmal unter Formblitz.de, dort gibt es AGB und Liefer- und Zahlungsbedingungen, auch für Online-Shops.

Viel Erfolg
Carola

Danke für deine ehrliche Antwort.
Dein Zweifel, lässt für mich jedenfalls den Schluss zu, das es wohl sicherer wäre dies zu trennen. Auch wenn man dann halt 2 Häkchen setzen muss.

LG
Petra