Hallo,
wie sieht das eigentlich mit der "Widerrufs- Rückgabebelehrung bei Onlineshops aus?
Müssen diese separat aufgeführt werden oder reicht es vollkommen aus, wenn diese ein Unterpunkt der AGB´s sind?
LG
Petra
Hallo,
wie sieht das eigentlich mit der "Widerrufs- Rückgabebelehrung bei Onlineshops aus?
Müssen diese separat aufgeführt werden oder reicht es vollkommen aus, wenn diese ein Unterpunkt der AGB´s sind?
LG
Petra
Hallo,
in den letzten Tagen habe ich mir die Newsletter von
http://www.it-recht-kanzlei.de/
angesehen. Auf deren Homepage findest zu Deiner Frage (und noch vielen ungesagten…) eine Menge Antworten.
Gruß Klaus
Danke für den super Link!!!
So, ich bin mit dem Link nun durch. Ein paar Punkte irritieren mich allerdings noch (alles im Bezug auf den Punkt 305 Abmahnungsgründe).
Darf diese also nicht in den AGB´s stehen? oô
Darf ich nicht beides anbieten?
Versteh ich zugegeben nicht, was damit gemeint ist.
LG
Petra
So, ich bin mit dem Link nun durch. Ein paar Punkte irritieren
mich allerdings noch (alles im Bezug auf den Punkt 305
Abmahnungsgründe).
- Folgender Punkt unter „Sonstige Regelungen/Klauseln“:
„Verwendung der Salvatorischen Klausel“Darf diese also nicht in den AGB´s stehen? oô
Allgemein formuliert bedeutet die „Salvatorische Klausel“, daß da geregelt ist, was nicht geregelt ist. Klartext locker formuliert: Alles, was ich rechtlich zu regeln vergessen habe bzw. mir zu kompliziert ist, regelt das BGB bzw. andere einschlägige gesetzliche Bestimmungen.
- Folgender Punkt unter „Versicherter und unversicherter
Versand“
„Gleichzeitig versicherter und unversicherter Versand
angeboten“Darf ich nicht beides anbieten?
Grundsätzlich kann man dem Käufer ein Wahlrecht lassen. Besser ist es m.E. selbst festzulegen, wie verschickt wird. Es gibt aber Abmahnexperten, die nörgeln hier - kostenpflichtig - herum. So ist mir ein Fall bekannt, wo jemand recht deutlich versicherter Versand über Hermes angeboten hat, was aber eine Selbstverständlichkeit ist. Hermes verschickt nichts unversichert.
- Und zu guter letzt „Widerrufs- und Rückgaberecht“ der
Punkt:
„Gleichzeitige Widerrufs- und Rückgabebelehrung“Versteh ich zugegeben nicht, was damit gemeint ist.
In diesem Fall empfehle ich ausführliche Lektüre über Google. Beachte auch die Probleme mit der sog. Muster-AGB der Bundesregierung. Es gibt noch weitere Anwaltsseiten, die spezielle Empfehlungen geben. Bitte vor dem Abfassen alle Varianten prüfen.
LG
Petra