Hallo,
diese Widerrufsbelehrung als Bestandteil der AGB dürfte nicht rechtswirksam sein, da sich nicht genügend von den AGB abhebt und auch das Muster-Widerrufsformular fehlt. Stimmt meine Annahme? https://www.crunchfit.de/agb/
Danke,
Hallo,
diese Widerrufsbelehrung als Bestandteil der AGB dürfte nicht rechtswirksam sein, da sich nicht genügend von den AGB abhebt und auch das Muster-Widerrufsformular fehlt. Stimmt meine Annahme? https://www.crunchfit.de/agb/
Danke,
„Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.“
Das sollte m.E. auch beinhalten hier nicht einzelne Firmen an den Pranger zu stellen. Ein "Angenommen Firma A, ein Fitnessstudio, hat auf ihrer Website folgende AGB: … " (copy/paste und dazu die Frage) hätte schliesslich auch gereicht um das zu diskutieren.
Gruss
K
Hallo,
diese Widerrufsbelehrung als Bestandteil der AGB dürfte
nicht rechtswirksam sein, da sich nicht genügend von den AGB
abhebt und auch das Muster-Widerrufsformular fehlt. Stimmt
meine Annahme? https://www.crunchfit.de/agb/
Wo siehst Du denn da eine Widerrufsbelehrung?
Und wie kommst Du darauf, dass überhaupt eine notwendig sein könnte? Hast Du schon mal beim Bäcker eine Widerrufsbelehrung unterschreiben müssen?
Gruß
…
Also wenn du von dem Thema keine Ahnung hast, dann misch dich doch bitte nicht ein. Du hast offensichtlich noch nie etwas von den Themen Fernabsatzgesetz, Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung, etc. gehört und machst dir nicht mal die Mühe, die Begriffe zu googlen.
Wenn du keine Ahnung von dem Thema hast, dann halt dich doch einfach raus.
Habe mittlerweile die Antwort auf meine Frage selbst gefunden: Die Widerrufsbelehrung muss somit mindestens enthalten:
Inhalt, Form und mögliche Alternativen der Widerrufserklärung
fehlt ein Hinweis darauf, dass der Verbraucher ohne Begründung und durch Datenträger widerrufen kann, ist die Belehrung unwirksam.
Fristwahrung durch Absendung der Widerrufserklärung
Name und Anschrift des Widerrufsempfängers
Klarstellung, auf welchen Vertrag sich die Widerrufsbelehrung bezieht
Die Widerrufsbelehrung ist also unwirksam. Leider waren keine der hier gegebenen Antworten auch nur ansatzweise nützlich. Im Gegenteil.
Also wenn du von dem Thema keine Ahnung hast, dann misch dich
doch bitte nicht ein. Du hast offensichtlich noch nie etwas
von den Themen Fernabsatzgesetz,
es gibt kein Fernabsatzgesetz, Herr Neunmalklug.
Und vielleicht liest Du einfach erst mal nach, bevor Du anderen Ahnungslosigkeit vorwirfst:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312c.html (erster Absatz; letzter Satz)
Man blamiert sich dann nicht ganz so arg.
Bei einem Fitnessstudio handelt es sich nicht um einen Fernabsatzvertrag und in den AGB steht dementsprechend auch keine Widerrufsbelehrung.
Aber Du bist ja schlauer als andere, da wirst Du sicher irgendwo irgendwen finden, der Dir trotzdem zustimmt, Herr Siebengescheit. Wer hier keinerlei Ahnung hat, bist DU!
Habe mittlerweile die Antwort auf meine Frage selbst
gefunden:
hast du nicht.
Du solltest lieber nochmal die Grundschule machen anstatt dieses Forum zu mißbrauchen.
Natürlich kann ein Fitness Studio seine Verträge online abschließen, das Internet ist doch populärste Fernkommunikationsmittel. Fakt ist dass du nicht mal richtig lesen kannst, also hör endlich auf, anderen die Zeit zu stehlen. Hier eine Leseprobe für dich: Das Fernabsatzgesetz (FernAbsG) war ein deutsches Gesetz auf dem Gebiet des Fernabsatzrechts. In ihm fanden sich Vorschriften zum Verbraucherschutz bei Fernabsatzverträgen. Durch das Gesetz wurde u. a. die Fernabsatzrichtlinie umgesetzt. Es trat zum 30. Juni 2000 in Kraft und wurde im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung zum 1. Januar 2002 in das BGB integriert.
Falls du immer noch vom Bäcker faseln willst, hier kannst du einen Fernabsatzvertrag abschließen, ohne dass die Widerrufsfrist zu laufen beginnt: https://www.crunchfit.de/online-mitgliedschaft/
http://dejure.org/gesetze/BGB/312g.html abs.2 punkt 9
Ein Fitness Abo ist doch kein Vertrag zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen bei dem für die Erbringung ein spezifischen Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Das trifft zum Beispiel auf einen Tauch- oder Schwimmkurs zu. Den kann man nicht ohne weiteres widerrufen. Ein 1jähriges Fitness Studio Abo schon.
Ein Fitness Abo ist doch kein Vertrag zur Erbringung weiterer
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen bei
dem für die Erbringung ein spezifischen Termin oder Zeitraum
vorgesehen ist.
nein, natürlich nicht. ein fitnessstudio ist eher sowas wie ein therapiebetrieb. du solltest mal das medizinproduktegesetz daraufhin prüfen.
Also deinen Vergleich mit dem Bäcker fand ich besser. Das Studium des Medizinproduktegesetzes überlasse ich dem Profi, also dir. Da kann ich mir am Ende sicher sein, dass du die richtigen Schlüsse ziehst. Aus dir wäre ein Spitzen-Anwalt geworden, du hast einfach Talent.
Aus dir wäre ein Spitzen-Anwalt
geworden, du hast einfach Talent.
danke. aus dir nicht, du ziehst nämlich die falschen schlüsse.
Das ist eine Behauptung, die du nicht beweisen kannst und die nichts mit der eigentlichen Frage zu hat.