Hallo,
ich lese gerade, dass sich am 11 Juni 2010 die Widerrufsbelehrung ändert und die BGB-InfoV entfällt.
http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&…
Dazu meine Frage: was genau waren / sind noch mal die Informationen aus BGB-InfoV und wie steht das mit BGB-§ 312 in Zusammenhang?
Ich habe hier die Texte
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb-infov/BJNR0342…
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html
Aber mir ist im Moment völlig unklar, was nun im Juni redundant wird und welche Informationspflichten bestehen bleiben werden.
Stephanie
U. a. hier gibt es schon mal ein Vorschaumuster der neuen WRB
http://sellerupdate.ebay.de/june2010/email-updates.html
Insbesondere fällt mir dabei der Satz auf
„Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.“
Soweit konnte ich Artikel 246 EGBGB noch nicht finden, kann mich jemand dahin verlinken?
Stephanie
Soweit konnte ich Artikel 246 EGBGB noch nicht finden, kann
mich jemand dahin verlinken?
http://www.bmj.de/files/-/3370/RegE_V…
auf seite 38
Hallo,
Soweit konnte ich Artikel 246 EGBGB noch nicht finden, kann
mich jemand dahin verlinken?
http://www.bmj.de/files/-/3370/RegE_V…
auf seite 38
Super, danke! Ich war sogar schon mal auf den Gesetzesentwurf gestoßen, aber fühlte mich völlig erschlagen von den hunderten Seiten Text.
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„Artikel 246
Informationspflichten bei besonderen Vertriebsformen
§ 1
Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen
(1) Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig
vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem
eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich
und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung stellen:
Das hört sich doch gerade richtig an, danke nochmals.
Stephanie